Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Abteilung Bildung und Teilhabe, Köln-Pass
Stellen Sie Ihren Antrag bei uns, wenn Sie folgende Leistung beziehen:
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen
- SGB II Leistungen
Auch für die Abrechnung aller Leistungen zu Bildung und Teilhabe (BuT) in Köln, schreiben Sie bitte an uns.
Das gilt auch für Geringverdienende, nach Prüfung Ihres Einkommens durch das für Sie örtlich zuständige Jobcenter (siehe unten).
Adresse:
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Bildung und Teilhabe, Köln-Pass
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung
Telefon: 0221 / 221–0
Telefax: 0221 / 221–25305
Jobcenter für Geringverdienende, Festlegung des Einkommens
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, muss zunächst Ihr Einkommen durch das Jobcenter geprüft werden.
Die örtliche Zuständigkeit des Jobcenters ergibt sich aus Ihrem Wohnort. Diese kann unter dem angegebenen Link im Internet abgerufen werden. Ebenso kann die örtliche Zuständigkeit im Service Center des Jobcenters erfragt werden.
Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind und die Einkommens- und Vermögenserklärung zur Feststellung des Einkommens- und Vermögensverhältnisse erhalten Sie unter folgendem Link:
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr
Service Center: 0221 / 96443401