Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Anmeldeverfahren 2025/2026 haben wir für Sie zusammengestellt.

An welcher Schule kann ich mein Kind anmelden?

Sie können frei wählen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten.

Sie haben Anspruch auf einen Schulplatz in der städtischen Schule, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt, wenn diese ausreichend Plätze hat. Sie können zwischen einer städtischen Bekenntnisschule (evangelisch oder katholisch) und einer Gemeinschaftsgrundschule wählen.

Leider kann es vorkommen, dass an der Schule, die Sie sich ausgesucht haben, zu wenige Plätze zur Verfügung stehen. Daher ist es immer erforderlich, dass Sie einen Zweitwunsch auf dem Anmeldebogen angeben. Sie dürfen Ihr Kind nur an einer Grundschule anmelden.

Grundschulen in Köln

Ich ziehe innerhalb von Köln um, was ist zu tun?

Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie vor Beginn des Schuljahres umziehen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Wir benötigen in jedem Fall den Nachweis in Form eines Miet- oder Kaufvertrages, einer Wohnungsgeberbescheinigung oder eines Grundbuchauszugs. Wir können Ihnen dann eine neue Grundschule zuordnen und ein angepasstes Elternschreiben ausstellen.

Erfolgt erst nach der Grundschulanmeldung ein Umzug, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls per E-Mail mit. Auch hier benötigen wir einen der oben genannten Nachweise. Wir unterstützen Sie beim Wechsel der Grundschule.

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Ich ziehe von außerhalb nach Köln um, wie gehe ich vor?

Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie vor Beginn des Schuljahres nach Köln ziehen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Wir benötigen in jedem Fall den Nachweis in Form eines Miet- oder Kaufvertrages, einer Wohnungsgeberbescheinigung oder eines Grundbuchauszugs. Wir können Ihnen dann eine Grundschule zuordnen und ein entsprechendes Elternschreiben ausstellen.

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Mein Kind ist ein "Kann-Kind", wie erfolgt die Anmeldung?

Familien von "Kann-Kindern" werden nicht angeschrieben. Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihr Kind bis zum 15. November 2024 an Ihrer Wunschschule anzumelden. Die Anmeldung erfolgt entsprechend den Vorgaben der "Muss-Kinder".

Ich möchte mein Kind zusätzlich an einer Privat- beziehungsweise einer Ersatzschule anmelden, geht das?

Selbstverständlich können Sie Ihr Kind zusätzlich oder nur an einer Privat- oder Ersatzschule anmelden. Die Anmeldeverfahren laufen unabhängig vom Verfahren an städtischen Grundschulen. Die Modalitäten erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Schule. Sobald Ihnen die  Aufnahmebestätigung vorliegt, informieren Sie uns bitte per E-Mail.

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Ich möchte, dass mein Kind eine Schule im Ausland besucht, wie gehe ich vor?

Teilen Sie uns bitte unverzüglich per E-Mail mit, dass der Wunsch einer Auslandbeschulung besteht. Als Nachweis benötigen wir entweder die Abmeldebestätigung von der Stadt Köln oder eine Schulbescheinigung der im Ausland besuchten Schule. Die Schulbescheinigung muss amtlich beglaubigt, ins Deutsche übersetzt sein und die Dauer des Schulbesuchs ausweisen.

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Was muss ich als Nachweis über die Masernschutzimpfung vorlegen?

Bitte bringen Sie zur Anmeldung den Impfausweis mit. Alternativ können Sie auch einen Immunitätsnachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung oder einen Kontraindikationsnachweis, zum Beispiel bei Unverträglichkeit, vorlegen.

Wie kann ich mein Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen?

Eine Zurückstellung beantragen Sie an der Grundschule. Die Entscheidung trifft der*die Schulleiter*in auf Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens. Schulpflichtige Kinder können nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden.

Falls Sie eine Zurückstellung wünschen, geben Sie dies bitte schon bei der Terminvereinbarung an der Schule an. Sofern Ihnen Berichte von Ärzt*innen, Kindergarten, Therapeut*innen oder Therapiezentren vorliegen, bringen Sie diese bitte zur Anmeldung mit. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft der*die Schulleiter*in auf Grundlage des § 35 Absatz 3 SchulG.

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