Der Bebauungsplan verhindert aktuell die negative städtebauliche Entwicklung durch Vegnügungsstätten. Mit der Änderung des bestehenden Bebauungsplans sollen aus heutigeer Sicht erwünschte Freizeit- und Spieleinrichtungen möglich werden.

Verfahrensstand

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 16. September 2026

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 16. September bis 9. Oktober 2026 statt.

Nutzen Sie unsere Online-Plattform, um Unterlagen zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben:

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Projekt

Geltungsbereich des Bebauungsplans Hansaring/Turiner Straße in Köln-Altstadt-Nord, 1. Änderung, © Stadt Köln © Stadt Köln

Lage des Plangebiets

Das circa 32 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteile Altstadt/Nord/Neustadt/Nord. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan

Anlass und Ziel der Planung

Ziel der Planung ist es, durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans künftig Freizeit- und Spieleinrichtungen zu ermöglichen, die aus heutiger Sicht städtebaulich erwünscht und mit der Gebietsstruktur vereinbar sind.

Chronologie

  • 30. Juni 2026 - Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33110

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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