Der Bebauungsplan verhindert aktuell die negative städtebauliche Entwicklung durch Vegnügungsstätten. Mit der Änderung des bestehenden Bebauungsplans sollen aus heutigeer Sicht erwünschte Freizeit- und Spieleinrichtungen möglich werden.
Verfahrensstand
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Veröffentlicht im Amtsblatt am 16. September 2026
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 16. September bis 9. Oktober 2026 statt.
Nutzen Sie unsere Online-Plattform, um Unterlagen zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben:
Lage des Plangebiets
Das circa 32 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteile Altstadt/Nord/Neustadt/Nord. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan
Anlass und Ziel der Planung
Ziel der Planung ist es, durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans künftig Freizeit- und Spieleinrichtungen zu ermöglichen, die aus heutiger Sicht städtebaulich erwünscht und mit der Gebietsstruktur vereinbar sind.