Das Plangebiet wird derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche sowie als Fuß- und Radweg genutzt. Wir beabsichtigen, dort eine Wohnbebauung sowie eine vollstationäre Pflegeeinrichtung festzusetzen.

Verfahrensstand

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 15. Juli 2026

Für den Bebauungsplan hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 7. Mai 2026 einen Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss gefasst. 

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit hat gleichzeitig die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches nach Modell 1 beschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie, sobald der Termin feststeht. die Ergebnissse aus der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sollen in ein anschließendes Qualifizierungsverfahren einfließen.

Projekt

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Gartenweg in Porz-Zündorf, © Stadt Köln © Stadt Köln

Lage des Plangebiets

Das circa 1,7 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Zündorf.

Das Gebiet umfasst die Flurstücke 8, 9 und 10 mit der Flurnummer 5 der Gemarkung Niederzündorf komplett sowie teilweise die Flurstücke 710 und 812 mit der Flurnummer 6 der Gemarkung Niederzündorf: Der räumliche Geltungsbereich wird in etwas begrenzt

  • im Süden von der Wohnbebauung des Gartenwegs Nummer 48 bis 54
  • sowie vom Schulzentrum Heerstraße

Anlass und Ziel der Planung

Ziel der Planung ist es, Wohnraum im Geschoßwohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells sowie eine vollstationäre Pflegeeinrichtung festzusetzen. 

Chronologie

  • 7. Mai 2026 - Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33281

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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