Das Plangebiet wird derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche sowie als Fuß- und Radweg genutzt. Wir beabsichtigen, dort eine Wohnbebauung sowie eine vollstationäre Pflegeeinrichtung festzusetzen.
Verfahrensstand
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 15. Juli 2026
Für den Bebauungsplan hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 7. Mai 2026 einen Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss gefasst.
Wie geht es weiter?
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit hat gleichzeitig die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches nach Modell 1 beschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie, sobald der Termin feststeht. die Ergebnissse aus der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sollen in ein anschließendes Qualifizierungsverfahren einfließen.
Lage des Plangebiets
Das circa 1,7 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Zündorf.
Das Gebiet umfasst die Flurstücke 8, 9 und 10 mit der Flurnummer 5 der Gemarkung Niederzündorf komplett sowie teilweise die Flurstücke 710 und 812 mit der Flurnummer 6 der Gemarkung Niederzündorf: Der räumliche Geltungsbereich wird in etwas begrenzt
- im Süden von der Wohnbebauung des Gartenwegs Nummer 48 bis 54
- sowie vom Schulzentrum Heerstraße
Anlass und Ziel der Planung
Ziel der Planung ist es, Wohnraum im Geschoßwohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells sowie eine vollstationäre Pflegeeinrichtung festzusetzen.