Wir möchten die historisch wertvollen Siedlungen im Plangebiet und deren Vorgärten als prägende städtebauliche Elemente schützen.

Verfahrensstand

Aufstellung eines Bebauungsplan-Entwurfs 

Veröffentlicht im Amtsblatt am 17. Juni 2026

Für den Bebauungsplan hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 7. Mai 2026 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. 

Projekt

Geltungsbereich des Bebauungsplans Leipziger Platz in Köln-Nippes, © Stadt Köln © Stadt Köln

Lage des Plangebiets

Das circa 14 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Nippes. Der räumliche Geltungsbereich liegt in etwa zwischen       

  • Nordstraße
  • Niehler Straße
  • Florastraße
  • Scharnhorststraße
  • Neusser Straße
  • sowie der Yorckstraße

Anlass und Ziel der Planung

Ziel der Planung ist es, eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen, um der weiteren Umnutzung der wichtigen stadtbildprägenden Vorgärten entgegenzuwirken und um eine positive Entwicklung zu einer weitgehend durchgängig begrünten Vorgartenzone in den betroffenen Gebieten zu erreichen.

Das Plangebiet ist geprägt durch die gewachsene Struktur der gründerzeitlichen Blockrandbebauung, durch deren Gestalt sowie die klare städtebauliche Aufteilung in Verkehrsfläche, Bebauung und den dazwischen liegenden Bereich der Vorgärten (Vorgartenzone). Unter den gründerzeitlichen Bauten befinden sich zudem viele Baudenkmäler.

Chronologie

  • 7. Mai 2026 - Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22914

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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