Wir planen ein Neubaugebiet auf der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Verfahrensstand

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

Veröffentlicht im Amtsblatt am 22. April 2026

Für den Bebauungsplan hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 29. Januar 2026 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. 

Wie geht es weiter?

Es ist als nächster Schritt vorgesehen, das vom Liegenschaftsausschuss im März 2026 beschlossene Interessensbekundungsverfahren für den Grundstücksbereich durchzuführen. Weitere Informationen erhalten Sie, sobald der Termin feststeht.

Projekt

Geltungsbereich des Bebauungsplans Heinrichshofweg in Köln-Fühlingen© Stadt Köln

Lage des Plangebiets

Das circa 4,5 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Fühlingen.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • nördlich und östlich des Heinrichshofwegs
  • südwestlich der Industriestraße.

Anlass und Ziel der Planung

Ziel der Planung ist es, ein Neubaugebiet mit circa 200-250 Wohnungen im Geschosswohnungsbau, eine Pflegeeinrichtung sowie eine Kindertagesstätte und einen Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung zu schaffen.

Chronologie

  • 29. Januar 2026 - Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
  • 3. März 2026 - Beschluss über die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-31922

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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