Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an einem Bebauungsplan-Entwurf im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Oktober 2025
Ziel der Planung ist es, auf dem Grundstück eine qualitätsvolle Weiterentwicklung des Immobilienbestandes vorzunehmen. Der Bestand ist sanierungsbedürftig und zum Teil mit Schadstoffen belastet, daher beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Bestandsgebäude vollständig niederzulegen und das Grundstück gewerblich zu nutzen.
Informationen zur beendeten frühzeitigen Beteiligung
Das Beteiligungsverfahren fand vom 20. Oktober bis 3. November 2025 statt. Das Verfahren haben wir mit einem öffentlichen Aushang, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 3. November 2025 an den*die Bezirksbürgermeister*in des Stadtbezirkes Innenstadt gerichtet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Innenstadt beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Das Aushangplakat und weitere Informationen stellen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung:
Text des Aushangplakates
Anlass und Ziel der Planung
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, AIRE Köln Subbelrather Straße GmbH & Co. KG, beabsichtigt, auf ihrem Grundstück an der Inneren Kanalstraße zwischen Subbelrather Straße und Venloer Straße und westlich vom Grüngürtel eine qualitätsvolle Weiterentwicklung ihres Immobilienbestandes vorzunehmen. Der Bestand ist sanierungsbedürftig und zum Teil mit Schadstoffen belastet, daher beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Bestandsgebäude vollständig niederzulegen und das Grundstück neu zu bebauen. Es ist vorgesehen, eine in städtebaulicher und architektonischer Hinsicht maßgebliche Aufwertung der Liegenschaft im Einklang mit den Nachbargrundstücken und dem stadtraumprägenden Grüngürtel sowie dem unter Denkmalschutz gestellten Fernmeldeturm "Colonius" zu realisieren. Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung geschaffen und eine städtebauliche Neuordnung am Rande des inneren Grüngürtels erreicht.
Verfahren
Mit Beschluss vom 7. April 2022 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan "Campus Colonius Nord" und die Rahmenbedingungen für das durchzuführende Qualifizierungsverfahren gefasst. Insbesondere eine maximale mit dem Fernmelde- und Fernsehturm "Colonius" denkmalverträgliche Höhenentwicklung von 80 m. Die Rahmenbedingungen basieren auf gemeinsamen Untersuchungen des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Das Qualifizierungsverfahren wurde als zweistufiger Realisierungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) unter Berücksichtigung der Spielregeln des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt im Zeitraum vom 13. Januar bis 18. August 2023 durchgeführt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde mit den Ergebnissen der ersten Phase am 20. April 2023 eine analoge und begleitete Bürger*innenbeteiligung nach den Spielregeln des Städtebaulichen Masterplan Innenstadt durchgeführt. Die Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung wurden dem Preisgericht im Rahmen der ersten Preisgerichtssitzung zur Kenntnis gegeben und flossen in die Bearbeitungshinweise für die zweite Phase ein.
Das abschließende Preisgericht hat am 18. August 2023 beschlossen, den Entwurf des Büros Sauerbruch Hutton Architekten mbH, Berlin, mit LAND Germany Landschaftsarchitekten, Düsseldorf, mit einer maximalen Höhenentwicklung von 80 m, mit dem 1. Preis zu prämieren und als Grundlage für die weitere Bearbeitung zu wählen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die Höhenentwicklung im Preisgericht diskutiert und u. a. angemerkt, dass der Entwurf in seiner Ausformung mehr Höhe vertragen könnte. Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss daher am 22. Mai 2025 auf der Grundlage einer durchgeführten Sichtfeldstudie und einer denkmalpflegerischen Stellungnahme der weiteren Planung eine maximale Höhenentwicklung von 96 m und eine maximale Bruttogeschossfläche von 34.000 m² zu Grunde zu legen.
Planungsvorgaben
Das Plangebiet befindet sich im Randbereich eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB). Der Regionalplan stellt für den südöstlich an die Innere Kanalstraße angrenzenden Bereich "Waldbereich" sowie "Regionaler Grünzug" dar. Durch den geplanten Abriss und Neubau an diesem Standort sind keine Beeinträchtigungen der Funktionen des Regionalen Grünzuges zu erwarten. Im Gegenteil können einzelne Funktionen des Grünzuges wie z. B. die Zugänglichkeit durch die Planung eine Aufwertung erfahren. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als "Sondergebiet Fernmeldeturm" (SO) ausgewiesen, ursprünglich für Einrichtungen der Bundespost. Die geplante Nutzung widerspricht dem FNP, der nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a BauGB angepasst wird. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Laut Landschaftsplan liegt das Plangebiet im Entwicklungsziel 6 ("Ausstattung der Landschaft für Immissionsschutz und Verbesserung des Klimas"). Unmittelbar an das Plangebiet grenzt in südöstlicher Richtung das Landschaftsschutzgebiet L 16 mit dem Entwicklungsziel 2 ("Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen") an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes tangiert unmittelbar das Baudenkmal Innerer Grüngürtel, Abschnitt 3, das mit der laufenden Nummer 69 am 1. Juli 1980 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen worden ist. Das Vorhaben hat hinsichtlich seiner Höhenerstreckung voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Integrität des Baudenkmals Kölner Dom, da es sich außerhalb der geschützten Sichtfeldachsen befindet. Darüber hinaus steht seit Juli 2022 der in direkter Nachbarschaft des Plangebietes stehende Colonius als Baudenkmal Nummer 8806 unter besonderem Schutz. Das Höhenentwicklungskonzept innere Stadt stellt für das Plangebiet bereits einen möglichen Hochpunkt dar.
Darstellung der Planinhalte
Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Entwicklung eines belebten und überwiegend gewerblich genutzten Gebäudes mit Büro-, Co-Working- und Konferenzflächen, welche durch öffentliche Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Freizeit) ergänzt werden. Durch die Planung von innenstadtnahen Arbeitsplätzen verbunden mit einer sehr guten Infrastruktur werden den im Umfeld wohnenden Menschen neue Möglichkeiten der Nutzung und des Aufenthaltes ermöglicht. Der Grüngürtel profitiert im Gegenzug von einer Belebung durch die Nutzer*innen der Gebäude und öffentlichen Angeboten im Gebäude. Das Freiraum- und Mobilitätskonzept, das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt wird, sichert die qualitative Entwicklung des Areals.
Insgesamt sollen auf dem Grundstück eine Bruttogeschossfläche (BGF) von maximal 34.000 m² in einem Hochhaus von maximal 96 m Höhe realisiert werden. Die derzeitige Planung sieht vor, dass sich das Gebäude nach oben verbreitert und mit seinen oberen Geschossen in die angrenzenden städtischen Grundstücke des Inneren Grüngürtels und der Inneren Kanalstraße ragt. Dies wäre im Bebauungsplan planungsrechtlich zu sichern und der Geltungsbereich entsprechend zu erweitern. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt – wie bisher auch – über eine Zu- und Ausfahrt an der Subbelrather Straße. Hierüber kann die Tiefgarage angefahren werden und die Anlieferung erfolgen. Von der Inneren Kanalstraße soll lediglich eine Zufahrt für Notfallfahrzeuge erfolgen.
Das Freiflächenkonzept sieht eine Durchlässigkeit für Zufußgehende und Radfahrende vor und bindet das Plangebiet mit einem Fuß- und Radweg an den Inneren Grüngürtel an. Erhaltenswerte Bäume sollen möglichst erhalten und in das Begrünungskonzept integriert werden. Eine qualifizierte Freiflächenplanung wird im weiteren Verfahren Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes.
Ziel des Freiraumkonzeptes ist, unter Berücksichtigung der "Spielregeln zum Inneren Grüngürtel des städtebaulichen Masterplan Innenstadt", die Verzahnung von Innerem Grüngürtel und Plangebiet. Das Vorhaben soll sich aktiv zum Grüngürtel hin öffnen, Barrieren sollen abgebaut und die verschiedenen Areale miteinander verknüpft werden. Eine positive Bilanz soll sowohl im ökologischen als auch im landschaftsarchitektonischen Sinne für den Grüngürtel erreicht werden.
Betroffene Umweltbelange
Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Planung werden nach aktuellem Stand folgende Untersuchungen und Gutachten für das weitere Verfahren erforderlich: Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept, Schalltechnisches Gutachten, Verkehrsbedingte Luftschadstoffe, Bodengutachten, Verschattungsuntersuchung, Artenschutzprüfung (ASP I), Baumbewertung, Begrünungsplan / Grünordnungsplan (GOP), Windkomfort- und Kaltluftuntersuchung / stadtklimatisches Gutachten, Energiekonzept, Sichtfeldstudie und Entwässerungskonzept (Regelentwässerung und Starkregen).
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. März 2022 beschlossen, eine frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord durchzuführen.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 0,4 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Neustadt/Nord.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Nordosten durch die Subbelrather Straße,
- im Nordwesten durch die Innere Kanalstraße,
- im Südosten durch die Grünfläche des inneren Grüngürtels und
- im Südwesten durch das Grundstück des Fernmeldeturms Colonius
Anlass und Ziele der Planung
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, AIRE Köln Subbelrather Straße GmbH & Co. KG, beabsichtigt, auf ihrem Grundstück eine qualitätsvolle Weiterentwicklung ihres Immobilienbestandes vorzunehmen.
Der Bestand ist sanierungsbedürftig und zum Teil mit Schadstoffen belastet, daher beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Bestandsgebäude vollständig niederzulegen und das Grundstück mit einem gewerblich genutzten Hochpunkt von 96 m neu zu bebauen. Es ist vorgesehen, eine in städtebaulicher und architektonischer Hinsicht maßgebliche Aufwertung der Liegenschaft im Einklang mit den Nachbargrundstücken und dem stadtraumprägenden Grüngürtel sowie dem unter Denkmalschutz gestellten Fernmeldeturm "Colonius" zu realisieren.
Hinweis
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33110
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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