Aufstellungsbeschluss des Rates für einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 29. Oktober 2025

Ziel ist es, ein urbanes Gebiet für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Gewerbe, einer Kindertagesstätte sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen zu schaffen.

Die im Amtsblatt Nummer 35 am 27. August 2025 veröffentlichte Bekanntmachung beinhaltete einen falschen Lageplan. Die Bekanntmachung wird hiermit wiederholt:

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Rat hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der angrenzenden Gewerbebebauung (Oskar-Jäger-Straße 147, 145, 143 a, b, c, d, e und h; Widdersdorfer Straße 217, 215, 205, 211, 191, 189, 187), westlich der Oskar-Jäger-Straße, nördlich der gewerblich genutzten Grundstücken (Oskar-Jäger-Straße 115, 117, 119, 121, 123; Stolberger Straße 90a) und östlich der Stolberger Straße sowie der brachliegenden Grundstücken (Stolberger Straße 90e) – Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Kindertagesstätte sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen festzusetzen.  

Das circa 4,0 ha große Bebauungsplangebiet liegt in den Stadtbezirken Köln-Ehrenfeld und Köln-Lindenthal, Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld. 

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet, derzeit mit heterogen gewerblich genutzten Gebäuden unterschiedlicher Baujahre bebaut, wird auf den vorhandenen unbebauten Bereichen überwiegend als Parkplatzflächen genutzt, weshalb das Grundstück derzeit nahezu vollständig versiegelt ist.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Gewerbe, einer Kindertagesstätte sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen zu schaffen.  

Hinweis  

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

In einer Abendveranstaltung, die zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht wird, soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichtet und informiert werden.  

 

 

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterungen Auskunft erhalten Sie beim Stadtplanungsamt