Beendete Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren (Aufhebung)

Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. Juli 2025

Ziel der Planung ist es, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nummer 67447/17 aufzuheben.

Informationen zur beendeten Veröffentlichung

Vom 26. Juni bis 30. Juli 2025 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 67447/17 für das Gebiet zwischen Cäcilienstraße, Ostgrenze Hohe Straße, Sternengasse und Nord-Süd-Fahrt — Arbeitstitel: Sternengasse, Neuköllner Straße, Cäcilienstraße und Hohe Straße in Köln-Altstadt/Süd — nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einzuleiten.

Das ca. 2,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Altstadt-Süd. 

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung  

Der Bebauungsplan Nr. 67447/17 setzt zeichnerisch zwei Kerngebiete (MK) fest, die sich hinsichtlich der festgesetzten Geschossflächenzahl (GFZ) unterscheiden. Im westlichen MK ist eine GFZ von 3,0 festgesetzt, im östlichen MK eine GFZ von 2,4. Eine GRZ ist nicht festgesetzt. Für beide Baugebiete ist eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Darüber hinaus ist das Maß der baulichen Nutzung für abgegrenzte Teilbereiche über die maximal zulässige Anzahl an Vollgeschossen (I bis XIII) festgesetzt. Im östlichen MK ist eine Tiefgaragenumgrenzung einschließlich Ein- und Ausfahrten festgesetzt. Die umgebenden Straßenflächen sind als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. 

Ziel der Planung ist es, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 67447/17 aufzuheben. Nach derzeitigem Planungsrecht kann, in prominenter Lage an der Kreuzung der Cäcilienstraße mit der Nord-Süd-Fahrt, nur ein eingeschossiges Gebäude errichtet werden. Dies entspricht nicht mehr den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt. Nach Aufhebung des Bebauungsplans wären bauliche Entwicklungen nach § 34 BauGB (Innenbereich) genehmigungsfähig, soweit sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. Dadurch wird eine zeitgemäße und der Innenstadt entsprechende bauliche Entwicklung des Standorts zu ermöglicht. Die städtebauliche Qualität möglicher zukünftiger Vorhaben kann über die Durchführung von Qualifizierungsverfahren gesichert werden.

Hinweis

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgehoben.  

 

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33112

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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