Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://anmeldung.musikschule-online.de/koeln/apply und Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite https://anmeldung.musikschule-online.de/koeln/apply ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3. April 2025 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von https://anmeldung.musikschule-online.de/koeln/apply auffallen oder Sie Fragen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte haben, wenden Sie sich gerne an die https://anmeldung.musikschule-online.de/koeln/apply-Redaktion:

Amt für Schulentwicklung
Rheinische Musikschule
Julia v. Schubert
Telefon: 0221 / 221-95010
Telefon: 0221 / 221-95040
E-Mail: musikschule@stadt-koeln.de

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden dieser E-Mail personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an die Rheinische Musikschule übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Die Überwachungsstelle ist per E-Mail erreichbar über: ueberwachung-barrierefreie-it@mags.nrw. Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Redaktion der Rheinischen Musikschule der Stadt Köln nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist erreichbar unter:

Telefonnummer: 0211 / 8553451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter:

www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik