Beendete Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. August 2024

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Turnhalle/ Doppelturnhalle zu schaffen. Die Turnhalle soll nach Schulschluss auch von Vereinen genutzt werden können.

Informationen zur beendeten Veröffentlichung

Vom 29. August bis 30. September 2024 konnten Sie Einsicht  in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 76380/03, Blatt 3, Arbeitstitel "Südlich Friedensstraße – Ostteil" in Köln-Porz-Elsdorf, wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.

Rechtsgrundlage § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.  

© Stadt Köln

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 0,69 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Elsdorf.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Friedensstraße
  • im Osten durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen "Auf der Wolle"
  • im Süden durch mit Bäumen und Sträuchern bepflanzte Flächen und
  • im Westen durch die Neubebauung an der Friedensstraße 129 (rechtskräftiger Westteil des Bebauungsplanes)
  • sowie hinsichtlich extern festgesetzter Ausgleichsflächen im Bereich der Gemarkung Langenbrück, südlich des Stadtteiles Brück.

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Turnhalle/ Doppelturnhalle zu schaffen. Die Turnhalle soll nach Schulschluss auch von Vereinen genutzt werden können.  

 

 

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22854

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail