Die Bespielung von Open-Air Flächen ist ein essentieller Bestandteil des kulturellen Lebens einer Metropole. Um diese Flächen auch zukünftig zu identifizieren und bereitzustellen erarbeiten wir zusammen mit der Freien Szene ein stadtweites Open-Air Konzept. Das Konzept beinhaltet eine Systematik zur Klassifizierung der Veranstaltungen sowie vorgefertigte Lärmschutzprognosen und Rahmensicherheitskonzepte für ausgewählte Potentialflächen. Unser neues Open-Air Konzept bietet neben der Förderung durch Zuschüsse für den Aufbau für Infrastrukturen auch ein neu konzipiertes Beratungsangebot, das sukzessive ausgebaut wird. So kann passgenau der Charakter Ihrer Veranstaltung ermittelt und gegebenenfalls eine geeignete Fläche gefunden werden.
Fördermittel zum Aufbau von Open-Air Infrastrukturen
Für 2024 sind alle Fördermittel aufgebraucht!
Wir schreiben mit dem Open-Air Infrastrukturfonds (OAIF) die Förderung von bereits bespielten oder neu erschlossenen temporären Open-Air Spielstätten aus. Hierfür stehen 2024 Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind bereits vollständig aufgebraucht. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn weitere Mittel zur Verfügung stehen.
Veranstalter*innen der Freien Szene Kölns können zur Erschließung und zum Betrieb einer temporären Open-Air Spielstätte eine Förderung bei uns, dem Kulturraummanagement beantragen. Eine Beurteilung der möglichen Förderung richtet sich nach den Kriterien:
- der Genehmigungsfähigkeit der Spielstätte,
- der Bespielung über einen möglichst langen Zeitraum während der Open-Air Saison (April bis Oktober),
- der Diversität an möglichen Open-Air Veranstaltungsformaten (von der Lesung zur Party), der Berücksichtigung von Akteur*innen der Freien Szene bei der Terminvergabe der jeweiligen Spielstätte,
- der Gewährung von vergünstigten Mietkonditionen für geförderte Initiativen zur Nutzung der Spielstätte,
- der nachhaltigen Mittelverwendung und möglichst nachhaltigen Herstellung der Fläche auch für zukünftig andere Veranstalter*innen (zum Beispiel übertragbare Gutachten),
- der Herstellung einer Grundausstattung zur Durchführung diverser Kulturveranstaltungen.
Antragstellung
Die Fördermittel für 2024 sind vollständig aufgebraucht. Sie können keinen Antrag mehr stellen.
Ein Antrag muss grundsätzlich folgende Unterlagen enthalten:
- Kurze Projektbeschreibung
- Datum und Ort der geplanten Veranstaltung
- Kostenplan, dieser muss folgende Informationen enthalten:
- Eigenanteil von mindestens 20 Prozent
- Angabe zur Vorsteuer, vorsteuerabzugsberechtigt ja/nein
- Bei Dienstleistungen oder Anmietungen (größer als 1.000 Euro) reichen Sie bitte drei vergleichbare Alternativangebote ein. Sollte dies nicht möglich sein, begründen Sie bitte, warum diese nicht eingeholt werden konnten.
Förderkriterien
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind kulturelle Vorhabenträger*innen, Gruppen und Institutionen, die zur Herstellung einer Open-Air Infrastruktur ergänzende Mittel benötigen.
Was kann gefördert werden?
Wir bezuschussen Maßnahmen bis zu maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Beispielhafte Posten sind:
- Schallschutz-Messungen
- Technik
- Bühnen
- Toilettenwagen
- Miete
- Bestuhlung
- Bauzäune
- Sicherheitspersonal
- Kleinmaterial (zum Beispiel Klicker)
- Einpegelung Sound Anlage
- Schallschutz Sachverständiger
- Miete Maschinen
- Miete Technik/Bühne/Kabel
- Miete technischer Anlagen zum Schallschutz
- Stromgenerator
- Erstellung Schallschutzgutachten
- Erstellung Rahmensicherheitskonzept
Was kann nicht gefördert werden?
Folgende beispielhaft aufgeführte Posten können nicht gefördert werden:
- Open-Air Programm
- Künstlerische Leitung
- Reisekosten für Künstler*innen
- Übernachtungskosten für Künstler*innen
Wichtige Informationen zum Verfahren
Beachten Sie bitte während des gesamten Verfahrens:
- Bitte klären Sie bei Gutachten- und Prognoseerstellungen mit uns die Vorgaben.
- Alle qualitativen, quantitativen und zeitlichen Veränderungen der Maßnahme müssen Sie uns zeitnah schriftlich mitteilen. Diese Veränderungen haben gegebenenfalls Auswirkungen auf die anstehende Bewilligung.
- Eine – auch teilweise – Verwendung des städtischen Zuschusses für einen anderen als den genehmigten Bewilligungszweck ist unzulässig und kann zur Rückforderung bereits bewilligter Mittel führen.
- Den städtischen Zuschuss müssen Sie im Jahr der Bewilligung verwenden. Abweichungen können zur Rückforderung bereits bewilligter Mittel führen.
- Während der Dauer der Open-Air Veranstaltung weisen Sie in allen Werbemaßnahmen auf die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Köln, Kulturraummanagement hin. Hierfür verwenden Sie das städtische Logo des Kulturdezernates.
Richartzstraße 2-4
50667 KölnTelefon: 0221 / 221-32865
E-Mail an: Open-Air@stadt-koeln.de