Die Bespielung von Open Air Flächen ist ein essentieller Bestandteil des kulturellen Lebens einer Metropole. Um diese Flächen auch zukünftig zu identifizieren und bereitzustellen erarbeiten wir zusammen mit der Freien Szene ein stadtweites Open Air Konzept. Das Konzept beinhaltet eine Systematik zur Klassifizierung der Veranstaltungen sowie vorgefertigte Lärmschutzprognosen und Rahmensicherheitskonzepte für ausgewählte Potentialflächen. Unser neues Open Air Konzept bietet neben der Förderung durch Zuschüsse für den Aufbau für Infrastrukturen auch ein neu konzipiertes Beratungsangebot, das sukzessive ausgebaut wird. So kann passgenau der Charakter Ihrer Veranstaltung ermittelt und gegebenenfalls eine geeignete Fläche gefunden werden.
Open Air Flächenpool
Hier erhalten Sie Informationen zu Flächen und haben die Möglichkeiten Open Air Flächen anzumelden.
Fördermittel zum Aufbau von Open Air Infrastrukturen
Wir schreiben mit dem Open Air Infrastrukturfonds (OAIF) die Förderung von bereits bespielten oder neu erschlossenen temporären Open Air Spielstätten aus. Hierfür stehen 2025 Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. Anträge können Sie ab sofort einreichen.
Veranstalter*innen der Freien Szene Kölns können zur Erschließung und zum Betrieb einer temporären Open Air Spielstätte eine Förderung bei uns, dem Kulturraummanagement beantragen. Eine Beurteilung der möglichen Förderung richtet sich nach den Kriterien:
- der Genehmigungsfähigkeit der Spielstätte,
- der Bespielung über einen möglichst langen Zeitraum während der Open Air Saison (April bis Oktober),
- der Diversität an möglichen Open Air Veranstaltungsformaten (von der Lesung zur Party), der Berücksichtigung von Akteur*innen der Freien Szene bei der Terminvergabe der jeweiligen Spielstätte,
- der Gewährung von vergünstigten Mietkonditionen für geförderte Initiativen zur Nutzung der Spielstätte,
- der nachhaltigen Mittelverwendung und möglichst nachhaltigen Herstellung der Fläche auch für zukünftig andere Veranstalter*innen (zum Beispiel übertragbare Gutachten),
- der Herstellung einer Grundausstattung zur Durchführung diverser Kulturveranstaltungen.
Antragstellung
Ein Antrag muss grundsätzlich folgende Unterlagen enthalten:
- Kurze Projektbeschreibung
- Datum und Ort der geplanten Veranstaltung
- Kostenplan, dieser muss folgende Informationen enthalten:
- Eigenanteil von mindestens 20 Prozent
- Angabe zur Vorsteuer, vorsteuerabzugsberechtigt ja/nein
- Bei Dienstleistungen oder Anmietungen (größer als 1.000 Euro) reichen Sie bitte drei vergleichbare Alternativangebote ein. Sollte dies nicht möglich sein, begründen Sie bitte, warum diese nicht eingeholt werden konnten.
Förderkriterien
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind kulturelle Vorhabenträger*innen, Gruppen und Institutionen, die zur Herstellung einer Open Air Infrastruktur ergänzende Mittel benötigen.
Was kann gefördert werden?
Wir bezuschussen Maßnahmen bis zu maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Beispielhafte Posten sind:
- Schallschutz-Messungen
- Toilettenwagen
- Bestuhlung
- Bauzäune
- Sicherheitspersonal
- Kleinmaterial (zum Beispiel Klicker)
- Einpegelung Sound Anlage
- Schallschutz Sachverständiger
- Miete Maschinen
- Miete Technik/Bühne/Kabel
- Miete technischer Anlagen zum Schallschutz
- Stromgenerator
- Erstellung Schallschutzgutachten
- Erstellung Rahmensicherheitskonzept
Was kann nicht gefördert werden?
Beispielhaft aufgeführte Posten sind:
- Open Air Programm
- Künstlerische Leitung
- Reisekosten für Künstler*innen
- Übernachtungskosten für Künstler*innen
Förderung zum Programm können Sie bei uns beantragen:
Wichtige Informationen zum Verfahren
Beachten Sie bitte während des gesamten Verfahrens:
- Bitte klären Sie bei Gutachten- und Prognoseerstellungen mit uns die Vorgaben.
- Alle qualitativen, quantitativen und zeitlichen Veränderungen der Maßnahme müssen Sie uns zeitnah schriftlich mitteilen. Diese Veränderungen haben gegebenenfalls Auswirkungen auf die anstehende Bewilligung.
- Eine – auch teilweise – Verwendung des städtischen Zuschusses für einen anderen als den genehmigten Bewilligungszweck ist unzulässig und kann zur Rückforderung bereits bewilligter Mittel führen.
- Den städtischen Zuschuss müssen Sie im Jahr der Bewilligung verwenden. Abweichungen können zur Rückforderung bereits bewilligter Mittel führen.
- Während der Dauer der Open Air Veranstaltung weisen Sie in allen Werbemaßnahmen auf die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Köln, Kulturraummanagement hin. Hierfür verwenden Sie das städtische Logo des Kulturdezernates. Dieses ist bei uns zum Download erhältlich.
Bitte reichen Sie Ihre Anträge ab sofort an unsere Ansprechpartnerin ein:
Telefon: 0221/ 221-32772
open-air@stadt-koeln.de
Frau Schütt – Kulturraummanagement
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln