Sie müssen für die Ausstellung eines Reiseausweises nichts bezahlen, wenn Sie Sozialleistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten oder wenn Sie ein geringes Einkommen haben. Hierfür müssen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag, per E-Mail oder per Post, bei Ihrem zuständigen Bezirksausländeramt oder Ihrer zuständigen Sachbearbeitung stellen. Diesen können Sie zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises einreichen.

Der Bezug von Sozialleistungen reicht für eine Gebührenbefreiung alleine nicht aus. Zusätzlich müssen noch schutzwürdige Interessen vorliegen.

Eine Gebührenbefreiung für Reisen aus privaten Gründen ist nicht möglich.

Bezirksausländerämter

Schutzwürdige Interessen liegen immer vor, wenn

  • Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres an einer schulischen Klassenfahrt von der allgemein- oder berufsbildenden Schule teilnehmen möchten und die Ausstellung einer Schülersammelliste nicht möglich ist (zum Beispiel bei Reisen außerhalb der Europäischen Union)
  • Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres an einer Ferienfreizeit teilnehmen möchten

Dafür reichen Sie bitte folgende beiden Nachweise ein:

  • Sozialleistungsbescheid vom Jobcenter oder vom Sozialamt beziehungsweise Gehaltsnachweise
  • Bestätigung der Schule oder der Organisation (bei einer Ferienfreizeit) über die anstehende Reise

Schutzwürdige Interessen können vorliegen, wenn

  • eine finanzielle Ausnahmesituation in Verbindung mit besonderen familiären Umständen besteht, zum Beispiel eine schwere Erkrankung oder ein Todesfall eines*einer nahen Verwandten im Ausland

Hier reichen Sie bitte folgende beiden Nachweise ein:

  • Sozialleistungsbescheid vom Jobcenter oder vom Sozialamt beziehungsweise Gehaltsnachweise 
  • Bescheinigung über die schwere Erkrankung, zum Beispiel des behandelnden Arztes oder Krankenhauses oder den Todesfall in deutscher Übersetzung