Zur künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung im Bereich Musik sowie zur Vorbereitung von künstlerischen Vorhaben vergeben wir auch im Jahr 2025 Arbeits- und Recherchestipendien.
Die Ausschreibung richtet sich an Akteur*innen aus den folgenden Bereichen:
- Alte Musik
- Neue Musik
- Globale Musik
- Klassische Musik
- Elektronik und Klangkunst
- Jazz/Improvisierte Musik
Unser Ziel ist es, freiberuflich professionelle Musiker*innen, Komponist*innen, Klangkünstler*innen sowie Programmmachende in ihrem Schaffensprozess zu unterstützen.
Mit der Unterstützung möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die Entwicklung Ihres musikalischen Schaffens zu konzentrieren.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Projekt- oder Produktionsförderung. Ebenso fördern wir keine Kompositions- oder Promotionsvorhaben. Für Kompositionsvorhaben gibt es ein eigenes Förderinstrument. Wählen Sie hierzu bitte im Förderportal "Komposition" als Förderbereich aus.
Voraussetzungen – Muss-Kriterien
- Sie können eine mehrjährige, musikalisch wertvolle Tätigkeit im Bereich der Improvisation, Interpretation, Komposition oder Programmgestaltung nachweisen.
- Sie erhalten kein weiteres Stipendium oder andere Fördermittel für dasselbe Vorhaben.
- Ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt ist Köln.
Zeitraum und Förderhöhe
Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvorhabens. Wir fördern Zeiträume von zwei bis sechs Monaten. Pro Monat ist eine Unterstützung in Höhe von 1.500 Euro vorgesehen. Wir unterstützen also mit 3.000 bis 9.000 Euro.
Stipendienbeginn ist der 1. November 2025.
Antragstellung
Den Antrag stellen Sie über das Online-Förderportal. Mit dem Antrag laden Sie bitte die folgenden Dokumente hoch:
- Ihren Lebenslauf inklusive einer Aufstellung über Ihre mehrjährige künstlerische Tätigkeit
- Eine formlose Beschreibung des Arbeits- und Recherchevorhabens. Geben Sie bitte an, welchen Zeitraum Sie veranschlagen und skizzieren Sie grob die Zeitplanung.
Fristen
Die Antragsfrist endete am 25. August 2025. Stipendienbeginn ist der 1. November 2025.
Welche Pflichten bestehen?
Nach Ablauf des Stipendiums dokumentieren Sie das Arbeitsergebnis in Form eines aussagekräftigen Berichts. Dieser ist dem Kulturamt spätestens 6 Wochen nach Ende des Stipendiums unaufgefordert zuzusenden. Zur Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse sind Sie nicht verpflichtet. Sollten Sie Ergebnisse Ihrer künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung aber publizieren, weisen Sie in der Veröffentlichung bitte durch Abdruck des städtischen Logos auf unsere Förderung hin.
Kontakt für Rückfragen
Kulturamt – Musikreferat
Sylvia Hecker
Telefon: 0221 / 221-22217