In Worringen werden wir einen Abschnitt der Neusser Landstraße sanieren und neugestalten. Dies betrifft den Bereich zwischen der Einmündung der Straße Kurzer Damm und der Hausnummer 439. Da es hier gravierende Schäden an der Fahrbahn gibt, ist die Sanierung unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben gezeigt, dass wir auch die Geh- und Radwege erneuern müssen.
Die Neusser Landstraße ist eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und dem Kölner Norden. Ihre Breite und Ausgestaltung entspricht nicht mehr den aktuellen Standards. Dementsprechend werden wir im Zuge der Sanierung die Breiten von Fahrbahn, Geh- und Radwegen anpassen. Für Radfahrende und zu Fuß Gehende werden wir im südlichen Bereich der Neusser Landstraße eine Querungsmöglichkeit schaffen.
Mit den vorbereitenden Arbeiten für die Sanierung haben wir am 5. Mai 2025 begonnen. Wir arbeiten in zwei großen, aufeinander folgenden Bauabschnitten. Für beide Bauabschnitte richten wir umfangreiche Umleitungsstrecken ein.
Die ansässigen Gewerbebetriebe sind während der Bauphase jederzeit erreichbar.
Die Bauabschnitte im Überblick
- Erster Bauabschnitt: Kurzer Damm bis Dornstraße
Die Arbeiten des Bauabschnitts 1A - Kurzer Damm bis Tankstelle - haben wir abgeschlossen. Bis voraussichtlich Ende Oktober 2025 führen wir noch einige Restarbeiten an den Geh- und Radwegen durch. Derzeit sanieren wir die Straße im Bauabschnitt 1B von der Tankstelle bis zur Dornstraße. Dafür haben wir die Straße gesperrt. Die Arbeiten werden etwa vier Monate in Anspruch nehmen. - Zweiter Bauabschnitt: Dornstraße bis Stadtgrenze Dormagen
Den Baubeginn planen wir für das erste Quartal 2026. Die Fertigstellung soll voraussichtlich im dritten Quartal 2026 erfolgen. Die Arbeiten am zweiten Bauabschnitt werden voraussichtlich siebeneinhalb Monate inklusive Umbauzeiten dauern.
Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Wir gehen davon aus, dass der Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird.
Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen müssen wir für bestimmte straßenbauliche Maßnahmen Straßenbaubeiträge von den Eigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erheben. Die Baumaßnahme in der Neusser Landstraße erfüllt die Voraussetzungen des § 8 KAG NRW und unterliegt damit grundsätzlich der Straßenbaubeitragspflicht. Für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 erstmals beschlossen wurden, trägt jedoch das Land Nordrhein-Westfalen diese Kosten durch Zuschussleistung an die Gemeinden. Das ist in der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen festgehalten.
Presseinformationen
Sanierung der Neusser Landstraße beginnt – 28. April 2025 Neusser Landstraße in Worringen wird saniert – 1. April 2025Haben Sie Fragen?
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