Sicher zum Unterricht
Kurz vor Schulbeginn und Schulende sind die Straßen vor Schulen häufig sehr unübersichtlich: Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto, parken teilweise verkehrswidrig und schaffen unübersichtliche Situationen. Das macht den Schulweg für Kinder schwer überschaubar.
Dabei brauchen Kinder wie Eltern genügend Sicherheit auf dem Schulweg, sodass Elterntaxis weitgehend entbehrlich sind. Für die Entwicklung der Kinder ist es wichtig, zu Fuß zur Schule zu gehen. Sie sammeln Erfahrungen im Straßenverkehr und werden selbständig.
Um den Schulweg sicherer zu machen, haben wir nach einer Pilotphase nun dauerhaft an vier Standorten Schulstraßen eingerichtet. Wir sperren die Straßenabschnitte vor den Schulen unmittelbar vor Schulbeginn und Schulende für den Kfz-Verkehr. Für Anwohnende gilt eine Ausnahmegenehmigung.
Für folgende Schulen haben wir Schulstraßen eingerichtet:
- Vincenz-Statz-Grundschule, Ehrenfeld
- Maria-Montessori-Schule, Ossendorf
- Rosenmaarschule, Höhenhaus
- Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße, Brück
"Schulstraße" – Start als Pilotprojekt
Als eine der ersten Kommunen in Deutschland haben wir 2023 mit dem Pilotprojekt "Schulstraße" begonnen. Ein Jahr später haben wir das Projekt ausgewertet. Dies hat gezeigt, dass Schulstraßen ein äußerst wertvolles Instrument sind, um die Verkehrssicherheit zu steigern und die selbständige Mobilität der Kinder zu fördern. Es ist jedoch wichtig, dass die Schulen gemeinsam mit Eltern und Kindern weiterhin Aufklärungsarbeit leisten, um das Bewusstsein für sichere und umweltfreundliche Mobilität zu stärken.
Für weitere Schulstraßen entwickeln wir ein Gesamtkonzept. Dafür müssen wir jede Schule und deren Umgebung prüfen, ob sie für die Einrichtung einer Schulstraße geeignet ist.
Wie ist die aktuelle Rechtslage?
Schulstraßen haben in der Straßenverkehrs-Ordnung kein eigenes Verkehrszeichen. Anfang 2024 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Schrift mit Erlasscharakter eine neue Regelung veröffentlicht. Auf dieser Grundlage dürfen wir Straßen in der Nähe von Schulen zeitweise für Autos sperren, ohne einen speziellen Nachweis über Gefahren zu brauchen. Das Land empfiehlt, dafür eine Teileinziehung durchzuführen. Dies ist eine rechtliche Maßnahme, bei der wir die Nutzung einer Straße einschränken können.
Unsere Bezirksvertretungen haben eine Teileinziehung für vier Schulstraßen beschlossen. Diese besagt, dass die Straßen vor Schulbeginn und Schulende nicht befahren werden dürfen. Wir kennzeichnen die Sperrung mit einem "Verbot für Kraftfahrzeuge"-Schild und einem Schild mit den Zeitangaben. Für die Anwohnenden gilt eine Ausnahme. Bei Kontrollen oder Sperrungen ist es ausreichend, wenn sie ein Ausweisdokument mit ihrer Wohnanschrift vorzeigen.
Welche Vorteile bringen Schulstraßen?
Wenn weniger Autos im Umfeld von Schulen unterwegs sind, wird es für die Schüler*innen und andere Verkehrsteilnehmende sicherer. Auch hat es Vorteile für Kinder, die sich selbständig auf den Weg zum Unterricht machen:
- Sie üben sich im Straßenverkehr und werden selbständig.
- Sie lernen, sich zu orientieren.
- Sie haben auf dem Schulweg Zeit für ihre Freund*innen.
- Sie bewegen sich an der frischen Luft.
- Sie gewöhnen sich daran, umweltfreundlich mobil zu sein.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie uns zu den Schulstraßen Fragen stellen oder Anregungen geben möchten, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.