Köln ist eine Stadt, in der sich mehr als zehn Prozent der Stadtbevölkerung als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich (kurz "LSBTI") oder queer bezeichnen. Trotzdem gibt es auch hier immer noch Menschen, die ihre eigene sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität aus Angst vor Benachteiligung, Hass, Hetze, Ausgrenzung oder gar Gewalt verbergen – sei es zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit.

Um dem entgegenzuwirken, fördern wir seit 2022 Projekte zum Abbau von Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTI-Personen mit einem eigenen Förderprogramm.

Für das diesjährige LSBTI-Förderprogramm endet die Antragsfrist am 1. Juni 2023.

Wer und was wird gefördert?

Förderungsberechtigt sind

  • natürliche Personen
  • eingetragene Vereine und nicht eingetragene Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind
  • Initiativen und Gruppen
  • Schulen
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)

die sich gewaltpräventive Arbeit, Teilhabe- und Antidiskriminierungsarbeit mit LSBTI-Bezug zur Aufgabe gesetzt haben.

Wir fördern Projekte in Köln, die ein oder mehrere der folgenden Ziele verfolgen:

  • Prävention und Abbau von LSBTI-feindlicher Gewalt
  • Prävention und Abbau von häuslicher Gewalt gegenüber LSBTI-Personen
  • Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung von LSBTI-Personen
  • Förderung von diskriminierungsfreier Teilhabe von LSBTI-Personen

Mehr Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in der Richtlinie zum LSBTI-Förderprogramm:

LSBTI-Förderprogramm Richtlinie
PDF, 93 kb

Wie hoch ist die Fördersumme?

Für das LSBTI-Förderprogramm stehen in diesem Jahr insgesamt rund 70.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der einzelnen Förderungen beträgt 500 bis maximal 7.000 Euro.

Wie stelle ich einen Antrag?

Ihr Antrag muss die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen inklusive Finanzplan enthalten. Bei (eingetragenen) Vereinen benötigen wir außerdem eine Kopie der Satzung sowie einen Vereinsregisterauszug.

Bitte senden Sie uns die ausgefüllten Unterlagen bis zum 1. Juni 2023 per E-Mail zu.

LSBTI-Förderprogramm Antragsformular
PDF, 111 kb
LSBTI-Förderprogramm Finanzplan
PDF, 74 kb
LSBTI-Förderprogramm Info-Blatt inklusive Ausfüllhilfe
PDF, 85 kb
LSBTI-Förderprogramm Datenschutz
PDF, 83 kb

Wenn Sie Interesse an der Förderung haben, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig von uns beraten zu lassen – spätestens zwei Wochen vor der Antragsfrist. Rufen Sie uns gerne unter 0221 / 221-39985 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, damit wir Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer Projektidee geben können.

Kontaktformular der Fachstelle LSBTI E-Mail Adresse der Fachstelle LSBTI

Welche Fristen gibt es?

  • Antragstellung und Beratung: ab sofort
  • Frist zur Antragstellung: 1. Juni 2023
  • Projektstart: zwischen 1. September und 1. Dezember 2023
  • Projektende: spätestens 31. August 2024

Wir legen dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren einen Vorschlag zur Bewilligung der Projektanträge vor, voraussichtlich für die Sitzung am 17. August 2023. Die Auszahlung der bewilligten Summe erfolgt im Anschluss an die Entscheidung des Ausschusses.

Warum gibt es das LSBTI-Förderprogramm?

Mit Einführung des LSBTI-Förderprogramms setzen wir die Maßnahme 10.12 unseres LSBTI-Aktionsplans um. Diesen hat der Rat unter dem Titel "Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt" im Dezember 2021 verabschiedet.

Unser Aktionsplan bündelt mehr als 160 Maßnahmen mit LSBTI-Bezug, darunter bereits laufende sowie künftige Projekte.  

Aktionsplan zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Kontakt und Beratung

Rufen Sie uns bei Beratungsbedarf oder Rückfragen bitte unter 0221 / 221-39985 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

Kontaktformular der Fachstelle LSBTI Weitere Kontaktmöglichkeiten

Welche Projekte wurden 2022 bewilligt?

 

Im Jahr 2022 standen für das erste LSBTI-Förderprogramm Mittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung. In zwei Antragsphasen haben uns insgesamt 19 Projektanträge erreicht:

  • 15 Projekte erhielten eine Förderung in Höhe von insgesamt 79.540,28 Euro
  • drei Anträge konnten nicht bewilligt werden
  • ein Antrag wurde zurückgezogen

Informationen zu den bewilligten Projekten finden Sie hier:

Erste Antragsphase 2022 Zweite Antragsphase 2022
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