Wir beantworten die häufigsten Fragen

Seit Oktober 2021 können die Kölner Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen. Hier erfahren Sie das Wichtigste zur Antragstellung, zum Gebetsruf, zum Projekt sowie zu den rechtlichen Grundlagen.

Wie stelle ich einen Antrag?

Bitte kontaktieren Sie uns zur Antragstellung über unser Kontaktformular oder per E-Mail. Wir senden Ihnen anschließend die Antragsunterlagen zusammen mit weiteren Informationen zu. Antragsberechtigt sind alle in Köln ansässigen Moscheegemeinden.

Zum Kontaktformular diversity@stadt-koeln.de

Was umfasst die Erlaubnis für den Ruf zum Gebet?

Nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags darf die antragstellende Gemeinde den Gebetsruf

  • freitags
  • zwischen 12 und 15 Uhr,
  • einmalig, ohne erneute Wiederholung und
  • bis zu fünf Minuten

zum Freitagsgebet erklingen lassen. Darüber hinaus gibt es individuelle vertragliche Vereinbarungen, zum Beispiel zur maximalen Lautstärke des Rufs, abhängig von der Lage der jeweiligen Moschee. Die Gemeinde verpflichtet sich außerdem, die umliegende Nachbarschaft per Flyer über den Gebetsruf zu informieren und eine Ansprechperson für Fragen und Beschwerden zu benennen.

Warum gibt es das Modellprojekt, wie lange läuft es und was passiert danach?

Seit vielen Jahren ist der Islam, wie viele andere Religionen, ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft. Daher wird die Frage der Erlaubnis der Gebetsrufe an den Moscheen bundesweit immer wieder diskutiert. In Köln haben wir Gebetsrufe während des Ramadans 2020 gestattet, da er in die Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fiel. Anschließend haben wir uns entschlossen, das Modellprojekt ins Leben zu rufen.

Das Projekt beginnt im Oktober 2021 und ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Zeit werden wir zusammen mit den beteiligten Moscheegemeinden die gemachten Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die Antragsregelung beibehalten wird.

Warum ist der Gebetsruf wichtig für das Gebet?

Durch den Gebetsruf werden die Muslime an das gemeinschaftliche Beten erinnert. Die Gemeinschaft hat im muslimischen Glauben einen hohen Stellenwert. Daher wird meistens zusammen in den Gebetsräumen einer Moschee oder in islamischen Gebetsräumen gebetet. Das Gebet wird immer Richtung Mekka ausgeführt, von Köln aus also nach Osten. Das Freitagsgebet, für das unser Modellprojekt gilt, ist das wichtigste Gebet der Woche. 

Wie ist die Rechtslage rund um den Gebetsruf?

Gesetze oder Beschlüsse zum Gebetsruf

Derzeit gibt es in Deutschland keine Rechtsprechung und keinen Grundsatzbeschluss zum Gebetsruf. Nach aktuellem Rechtsstand und einem erstinstanzlichen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im September 2020 ist aber davon auszugehen, dass die Gebetsrufe, im Sinne der freien Religionsausübung als Grundrecht, zu dulden sind, wenn sie sozialadäquat sind, ähnlich dem sakralen Kirchengeläut. Die Rechtslage bleibt dennoch bis zu einer Urteilsfindung vor dem Bundesverfassungsgericht unklar. Bis zu dem endgültigen Urteil obliegt es deshalb uns als einzelnen Kommunen, individuelle Lösungen zu finden.

Glockenläuten, Gebetsruf und Religionsfreiheit

Für das sakrale, religiös motivierte Glockenläuten können sich die Kirchen auf das Grundrecht der Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes berufen. Dem gegenüber können neben der Eigentumsgarantie, Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz, vor allem bei nächtlichem, schlafraubendem Lärm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz, der Nachbarschaft stehen. 

Die Religionsfreiheit beinhaltet, dass niemand zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an religiösen Übungen gezwungen werden darf. Es gibt jedoch kein Grundrecht darauf, vor fremden Glaubensbekundungen verschont zu werden und nicht mit den religiösen Handlungen anderer akustisch konfrontiert zu werden. So urteilte auch das Oberverwaltungsgericht Münster im September 2020 über eine Klage gegen den Gebetsruf einer muslimischen Gemeinde. 

Wie wird sichergestellt, dass die Lautstärke immer gleich bleibt?

Die Beschallungsanlage ist vor dem Eingriff von Unbefugten in einem separaten Raum passwortgeschützt gesichert. So kann gewährleistet werden, dass die zulässige Lautstärke nicht überschritten wird. 

Kontakt und weitere Informationen

Wenn Sie Fragen, Hinweise oder Anregungen haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Zum Formular Pressemitteilung zum Modellprojekt vom 7. Oktober 2021