Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt engagierte Menschen, Organisationen und Initiativen und verbessert die Bedingungen für ihr Engagement. Dafür hat sie am 2. Februar 2021 eine Engagementstrategie beschlossen.
Eines der Projekte dieser Strategie ist das Kleinstförderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement". Hierfür stellt das Land auch 2024 insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Wie andere Kreise und kreisfreie Städte unterstützen wir das Land bei der Umsetzung des Förderprogramms.
Das Antragsverfahren für 2024 endete am 1. November. Sobald uns Informationen über eine Förderung in 2025 vorliegen, erhalten Sie hier die erforderlichen Informationen.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Ehrenamtlich engagierte Vereine, Organisationen und Initiativen in Nordrhein-Westfalen können einen Förderantrag stellen.
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird bürgerschaftliches Engagement, das einen Mehrwert für das gesellschaftliche Miteinander darstellt. Das Land legt jedes Jahr ein Schwerpunktthema für die Förderung fest. Das Thema für 2024 lautet:
"Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit"
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die sich an von Einsamkeit betroffene oder bedrohte Personen direkt richten. Hierzu zählen die Schaffung von Begegnungsorten oder Angeboten, um wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen. Denkbar sind auch Fortbildungen für Engagierte, um für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und Strategien gegen Einsamkeit für das eigene Vereinsleben zu entwickeln. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung, Mobbing und für Toleranz und Integration können das Miteinander stärken und dadurch zum Schutz vor Einsamkeit beitragen. Das Förderprogramm richtet sich dabei ausdrücklich an Engagement gegen Einsamkeit in allen Altersklassen und Zielgruppen.
Förderfähig ist Ihre Maßnahme nur, wenn sie vor der Förderzusage noch nicht begonnen wurde. Geförderte Projekte müssen Sie bis zum 31. Dezember 2024 abschließen.
Wie und bis wann kann ich einen Förderantrag stellen?
Ab 1. September 2024 bis 1. November 2024 können Sie Ihren Antrag einreichen. Diesen stellen Sie über das Portal des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Antragsformular beschreiben Sie kurz die geplanten Maßnahmen und tragen eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben ein. Bitte denken Sie nach der Antragstellung daran, Ihren Förderantrag auch unterschrieben einzureichen.
Über Anträge von Kölner Vereinen, Organisationen oder Initiativen entscheiden wir als zuständige Bewilligungsbehörde. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bearbeitung der Anträge und die Verfügbarkeit der Mittel erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs bei uns. Pro Jahr ist maximal eine Förderung je Projekt möglich.
Wie hoch sind die Fördergelder je Projekt?
Je bewilligter Maßnahme gewähren wir einen Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Dabei dürfen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme nicht unter 1.000 Euro liegen.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Förderfähig sind alle entstandenen Kosten der Maßnahme, beispielsweise für Material oder Öffentlichkeitsarbeit. Sie können auch Arbeitsstunden abrechnen, die im Rahmen des Engagements erbracht wurden: pro geleistete Arbeitsstunde pauschal 15 Euro. Die Kosten der Arbeitsstunden dürfen nicht mehr als 20 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben ausmachen.
Allgemeine Verwaltungsausgaben werden nicht gefördert. Darunter fallen alle Ausgaben, die auch ohne das Projekt entstehen, zum Beispiel Büromiete oder Kontoführungsgebühren.
Bis wann muss ich einen Verwendungsnachweis erstellen?
Bitte legen Sie uns bis zum 28. Februar 2025 einen vereinfachten Verwendungsnachweis vor. Die erforderlichen Dokumente hierfür können Sie im Portal des Landes herunterladen.
Haben Sie Fragen?
Wenden Sie sich gerne an uns:
Brückenstraße 5-11
50667 KölnTelefon: 0221 / 221-22250
E-Mail an: ehrenamt@stadt-koeln.de