Die Impfstelle im Gesundheitsamt bietet bis auf weiteres keine Corona-Schutzimpfungen mehr an. 

Wo kann ich mich außerdem impfen lassen?

  • in Ihrer Hausarztpraxis oder in Ihrer Facharztpraxis
  • bei Betriebsärzt*innen
  • in Apotheken, die Sie über den "Apothekenmanager" ermitteln können:
Apothekenmanager

Mobile Impfungen

Derzeit finden keine mobilen Impfungen durch uns statt.

Informationen zur Impfstelle im Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt bietet die Auffrischung des Corona-Schutzes parallel zur saisonalen Grippeimpfung (Influenza) an drei Terminen an:

  • 28.November 2023 von 8.30 bis 11.30 Uhr

Im Erdgeschoss des Gesundheitsamtes am Neumarkt 15-21, 50667 Köln-Innenstadt (durch den Haupteingang, links). Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Besucher*innen werden gebeten, ihren Impfausweis und ein Ausweisdokument mitzubringen. Die Auffrischung wird besonders älteren Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Grunderkrankungen empfohlen.

Kinderimpfungen ab 5 Jahren und ab 12 Jahren

Kinderimpfung ab 5 Jahren

Laut den allgemeinen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Corona-Impfung mehr empfohlen. Die STIKO begründet dies mit der Seltenheit schwerer Verläufe in dieser Altersgruppe. 

Kinder zwischen 5 und 12 Jahren mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Covid-19-Verläufe haben, können nach 6 Monaten, im Falle einer Immundefizienz nach 3 Monaten, eine 1. Boosterimpfung erhalten. Eine 2. Boosterimpfung kann bei dieser Personengruppe erneut 6 beziehungsweise 3 Monate nach der 1. Boosterimpfung erfolgen.  

Vor der Impfung sind eine entsprechende ärztliche Aufklärung und die schriftliche Zustimmung einer sorgeberechtigten Person notwendig. Sollte nur eine sorgeberechtigte Person unterschrieben haben, bestätigt diese damit, dass andere Sorgeberichtige mit der Impfung einverstanden sind.

Kinderimpfung ab 12 Jahren

Laut den allgemeinen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Corona-Impfung mehr empfohlen. Die STIKO begründet dies mit der Seltenheit schwerer Verläufe in dieser Altersgruppe. 

Impfstoffe

Es werden nur in der EU zugelassene Impfstoffe verimpft:

  • BioNTech (Comirnaty): 
    • Zur Grundimmuniserung (erste Impfung, zweite Impfung) empfohlen 
    • Für 1. und 2. Auffrischungsimpfung (dritte Impfung, vierte Impfung) möglich
    • Impfzulassung: Ab 12 Jahren
    • Kinderimpfstoff (niedrigere Dosierung) ab 5 Jahren
    • Die STIKO empfiehlt den Impfstoff von BioNTech für Schwangere.
  • BioNTech (Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder BA.4/BA.5); 
    • Für 1. und 2. Auffrischungsimpfung (dritte Impfung, vierte Impfung) empfohlen
    • Impfzulassung: ab 12 Jahren
  • Moderna (Spikevax): Erstimpfung, Zweite Impfung, Dritte-/Booster Impfung
    • Zur Grundimmunisierung (erste Impfung, zweite Impfung) empfohlen
    • Für 1. und 2. Auffrischungsimpfung (dritte, Impfung, vierte Impfung) möglich
    • Impfzulassung: Ab 12 Jahren (STIKO-Empfehlung ab 30 Jahren)
    • Wenn Impflinge unter 30 Jahren mit Moderna geimpft werden möchten, ist dies nach zusätzlicher Aufklärung und Dokumentation möglich.
  • Moderna (Spikevax 0,10 mg/ml; Original/Omicron BA.1); je zur Hälfte Spikevax und an BA.1 angepasster Wirkstoff
    • Für 1. und 2. Auffrischungsimpfung (dritte, Impfung, vierte Impfung) möglich
    • Impfzulassung: ab 12 Jahren (STIKO-Empfehlung ab 30 Jahren)
  • Johnson&Johnson: Impfstoff JCOVDEN, ehemals Janssen
    • Für die erste Impfung möglich
    • Nach einer ersten Impfung mit JCOVDEN empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung eine Impfung mit Comirnaty, Spikevax oder Nuvaxovid nach 4 Wochen. 
    • Impfzulassung: Ab 18 Jahren (STIKO-Empfehlung ab 60 Jahren)
    • Wenn Impflinge unter 60 Jahren mit Johnson&Johnson geimpft werden möchten, ist dies nach zusätzlicher Aufklärung und Dokumentation möglich.
  • Novavax; Impfstoff: Nuvaxovid
    • Zur Grundimmunisierung (erste Impfung, zweite Impfung) empfohlen
    • Impfzulassung: Ab 12 Jahren
    • aktuell keine Empfehlung für Schwangere und Stillende (Impfung kann jedoch nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz der zu impfenden Person erwogen werden, wenn bei einer Schwangeren oder Stillenden eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe besteht).

Seit dem 11. Dezember 2021 dürfen sich Impflinge, unter Beachtung der Kontraindikationen den Impfstoff wieder aussuchen. Bei Vorliegen medizinischer Gründe (zum Beispiel Kontraindikationen, Allergien, etc.) kann der Impfarzt/die Impfärztin einen anderen, geeigneten Impfstoff nutzen.

Kontaktmöglichkeiten für Impfangelegenheiten

Bei weiteren Fragen zur Corona-Impfung wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung 116 117 oder beim Bürgertelefon der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter 0211 / 9119-1001.

Impfung nach einer Corona-Virus Erkrankung

Personen, die am SARS-CoV-2-Virus erkrankt waren, sollen nach Ansicht der STIKO im Regelfall frühestens 3 Monate nach der Genesung geimpft werden. Im Einzelfall ist nach ärztlicher Beratung eine Impfung bereits 4 Wochen nach einer Infektion möglich. Für die 2. Booster-Impfung / Viertimpfung wird von der STIKO ein Abstand von 6 Monaten (im Einzelfall Abstand von 4 Monaten) zur vorangehenden Infektion empfohlen. 

Wann gelten Genesene als grundimmunisiert oder geboostert?

Nach der aktuellen Einschätzung der STIKO gelten Genesene nach einer weiteren Impfung als grundimmunisiert. Die STIKO empfiehlt nach der Grundimmunisierung nach 12 Monaten eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Erst dann gelten Genesene auch als geboostert.

Im Falle einer SARS-COV-2-Infektion mindestens 4 Wochen nach der 1. Impfung gilt der Impfling auch als grundimmunisiert. Hier gilt wiederum: Erst durch eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gilt die Person als geboostert.

Falls die Person durch zwei Impfungen grundimmunisiert war und sich anschließend im Abstand von mindestens 3 Monaten mit SARS-Cov-2 infiziert hat, gilt diese auch als geboostert.

Sowohl die CovPass App, also auch die Corona-Warn App weisen den Genesenenstatus fälschlicherweise lediglich als einfache Grundimmunisierung aus. Dies ist einer technischen Problematik geschuldet, die derzeit noch nicht behoben ist. Die Europäische Union versucht derzeit die Kodierung der Booster-Impfungen europaweit zu vereinheitlichen.

Boosterimpfungen

Laut den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes werden gesunden Erwachsenen bis zum alter von 59 Jahren und Schwangeren keine weiteren Auffrischungsimpfungen empfohlen.

Für bestimmte Bevölkerungsgruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf oder erhöhtem Infektionsrisiko empfiehlt die STIKO aber künftig weitere Auffrischungsimpfungen und zwar in der Regel mit einem Mindestabstand von zwölf Monaten nach der jeweils letzten Impfung oder Corona-Infektion. Das betrifft über 60-Jährige, Menschen im Alter ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Hausarzt beraten.  

 

Digitaler Impfnachweis

Der Impfnachweis wird als QR-Code in die CovPass App oder in die Corona-Warn-App eingegliedert. Aktuell ist der digitale Impfnachweis in Köln in ausgewiesenen Apotheken erhältlich. Die teilnehmenden Apotheken sind auf der Homepage des Deutschen Apothekerverbandes verzeichnet.

Apothekenmanager (Deutscher Apothekenverband)

Allgemeine Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier:

Infos vom Bundesgesundheitsministerium
CovPass-APP

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung, Videos und Texte in Leichter Sprache