Wer in unserer Stadt öffentlich musizieren oder andere Straßenkunst zeigen möchte, muss sich an die in der Kölner Stadtordnung festgelegten Regeln halten.
Wissenswertes für Straßenmusiker*innen
- Sie dürfen nur in den ersten 30 Minuten jeder vollen Stunde auftreten.
- Nach 30 Minuten müssen Sie Ihren Standort wechseln. Dieser muss mindestens 300 Meter entfernt sein und Sie dürfen jeden Ort nur einmal am Tag nutzen.
- Bei Ihrer Musikdarbietung dürfen Sie keine Lautsprecher oder Verstärker nutzen.
- Zwischen 21:30 und 10 Uhr ist Straßenmusik verboten.
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kirchen und andere schutzwürdige Orte.
Hier dürfen Sie Musik im Umfeld des Kölner Doms und in der Altstadt machen:
- auf dem Bahnhofsvorplatz (Musiknote an einem Mast zwischen Haupteingang und Treppe)
- an der Domplatte (Römerbogen)
- auf dem Roncalliplatz am Eingang des Römisch-Germanischen Museums
- Am Domhof / Museum Ludwig
- im Rheingarten
- in der Straße In der Höhle
Hier ist Musizieren verboten:
- der gesamte Bahnhofsvorplatz, eingegrenzt durch die westlichen und östlichen Gebäudekanten
- Westseite Hohe Straße, Schildergasse ab Antonsgasse bis Gürzenichstraße
- Südseite Schildergasse ab Antonsgasse bis Gürzenichstraße, Heumarkt, Augustinerstraße
- Ostseite Frankenwerft, Mauthgasse, Am Bollwerk, Am Frankenturm, Kurt-Rossa-Platz
- Nordseite Trankgasse.
Wie kontrollieren wir das?
Mitarbeitende unseres kommunalen Ordnungsdienstes sind jeden Tag in dem Bereich unterwegs und achten darauf, dass die Regeln eingehalten werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wissenswertes für Straßenkünstler*innen
Im Umfeld des Kölner Doms und in der Altstadt haben wir sechs Orte festgelegt, an denen Straßenmalerei verboten ist:
- Bahnhofsvorplatz inklusive Trankgasse
- Domkloster
- Domplatte rund um den Dom
- Kardinal-Höffner-Platz mit der Kreuzblume
- Straße Unter Fettenhennen bis zum Wallrafplatz
- Straße Am Hof bis zur Ecke Domhotel
Historie
Wir haben gemeinsam mit Straßenmusiker*innen, der Polizei und weiteren Fachleuten über die Lärmbelastung rund um den Dom und in der Altstadt gesprochen. Das Ergebnis sind gemeinsam entwickelte Lösungen, die am 14. November 2024 vom Rat beschlossen wurden.
Lärmgutachter*innen hatten bereits zuvor die geeignetsten Spielorte bestimmt. Diese liegen so, dass sie sich gegenseitig nicht akustisch stören.
Rund um den Wallrafplatz hatten sich Anwohnende, Arztpraxen und Geschäfte über zu laute Musik beschwert. Gleichzeitig wollten viele Künstler*innen im Domumfeld und in der Altstadt auftreten, was oft zu Überschneidungen und störenden Geräuschen führte. Mit den nun festgelegten sechs Spielorten sind die Interessen aller Beteiligten besser in Einklang gebracht.