Die Corona-Regelungen des Landes NRW wurden mit Ablauf des 28. Februar 2023 aufgehoben. Das Bundes-Infektionsschutzgesetz wurde mit Ablauf des 7. April 2023 aufgehoben. Somit besteht auch keine Maskenpflicht mehr für Besucher*innen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Unberührt hiervon bleibt das Hausrecht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen.
Ein- und Rückreise aus dem Ausland
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) ist zum 7. April 2023 ausgelaufen.
Einreisen sind unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen wieder ohne coronabedingte Einreisebeschränkungen möglich.