Sie können Ihren Hund online oder per Brief anmelden. Für die Hundesteuer erhalten Sie im Anschluss einen Bescheid von uns. Die Hundesteuer müssen Sie ab diesem Zeitpunkt halbjährlich zahlen.

Online-Anmeldung mit elektronischer Bezahlung

Wenn Sie das Online-Verfahren erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Wir kommen bei Rückfragen auf Sie zu.

Hund online anmelden

Bitte beachten Sie: Sollten Sie das Online-Formular nicht vollständig ausfüllen und die Eingabe abbrechen oder nach komplett erfolgter Eingabe den anschließenden Bezahlvorgang abbrechen, werden Ihre Daten nicht an uns übermittelt. Sie müssen Ihre Daten bei nochmaliger Nutzung erneut eingeben.  

Große Hunde (schwerer als 20 Kilogramm, größer als 40 Zentimeter Widerristhöhe) müssen Sie zusätzlich beim Ordnungsamt anzeigen.

Die Gebühr für diese Anzeige in Höhe von 25 Euro müssen Sie bei Nutzung des Online-Formulars direkt im Anschluss zahlen. Diese Bezahlmethoden stehen Ihnen zur Auswahl:

  • giropay (Online-Banking)
  • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
  • PayPal

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes (§ 3 Landeshundegesetz) oder eines Hundes bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz) benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. Über die Erteilung oder Ablehnung dieser Erlaubnis bekommen Sie einen eigenen Bescheid. Mit diesem Bescheid ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.  

Anmeldung per Post

Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen wollen, stehen Ihnen die nachfolgenden Formulare zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular drucken Sie bitte aus und schicken es unterschrieben per Post oder eingescannt per E-Mail an das Steueramt und gegebenenfalls an das Ordnungsamt. 

Anmeldung eines Hundes
Haltungsanzeige für einen großen Hund
Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund
Haltungserlaubnis für einen Hund einer bestimmten Rasse

Kontakt

Bei Fragen zur Hundesteuer steht Ihnen das Steueramt gern zur Verfügung. Bei Fragen zu großen Hunden, gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen wenden Sie sich gerne an die Überwachung Hundehaltung beim Ordnungsamt.

Steueramt – Anmeldung zur Hundesteuer Amt für öffentliche Ordnung – Überwachung Hundehaltung