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Schrottfahrräder verschandeln das Stadtbild und belegen unnötig Fahrradabstellplätze.

Wenn Ihnen ein Schrottfahrrad auffällt, melden Sie uns über die App "Sag's uns" den Standort des Fahrrades. Der Ordnungsdienst kümmert sich dann darum.

Was versteht man unter einem Schrottfahrrad?

Ein Fahrrad gilt als Schrottfahrrad, wenn es nicht mehr verkehrstauglich ist und drei der folgenden Merkmale aufweist:

  • platte oder fehlende Reifen (gilt nicht bei Schnellverschlüssen)
  • Vorder- oder Hinterrad sind deformiert
  • fehlender oder irreparabel verbogener Lenker
  • fehlender Sattel (gilt nicht bei Schnellverschlüssen)
  • erheblich beschädigter Rahmen
  • abgelegener oder ungewöhnlicher Abstellort des Rades
  • lange Standzeit 

Bei nicht abgeschlossenen Fahrrädern muss lediglich eines der oben genannten Merkmale eines Schrottfahrrads vorliegen. Es ist aber immer der Gesamteindruck des Fahrrades zu beachten.

Wie werden Schrottfahrräder gefunden?

Auf Streifengängen an bekannten Hotspots entdecken die Mitarbeitenden im Ordnungsdienst Schrottfahrräder. Aber auch Sie finden möglicherweise ein Schrottfahrrad. Über das städtische Meldesystem "Sag's uns" können Sie dem Ordnungsdienst den Standort mitteilen und anschließend den aktuellen Bearbeitungsstatus verfolgen. 

Sag's uns

Die Prüfung vor Ort, ob es sich um ein Schrottfahrrad handelt, führt unser Ordnungsdienst durch. Die Außendienstkräfte prüfen das Rad und den Standort. Falls erforderlich, kümmern sie sich vor Ort darum und ergreifen die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung.

Wann werden Schrottfahrräder beseitigt?

Wenn es sich um ein Schrottfahrrad handelt, markiert unser Ordnungsdienst diese Fahrräder mit einem blauen Aufkleber. Die Räder werden anschließend durch die AWB Köln abgeholt und der Verwertung zugeführt. 

Bei der Kontrolle beachten wir immer den Gesamteindruck des Fahrrades.

Falls ein abgeschlossenes Fahrrad weniger als drei Merkmale aufweist, der Zustand aber darauf schließen lässt, dass es offensichtlich nicht mehr benutzt wird, setzen wir eine Monatsfrist. Das machen wir kenntlich durch einen gelben Aufkleber am Fahrrad. Die Person, der das Fahrrad gehört, kann es innerhalb dieser Monatsfrist noch entfernen. Wenn sie das nicht innerhalb dieser Frist erledigt, betrachten wir das Fahrrad als Schrott und beauftragen die AWB Köln mit der Entsorgung.

Noch fahrbereite, aber nicht abgeschlossene Fahrräder, die nicht nur kurzfristig geparkt sind, stellen wir sicher.

Wie viele Schrottfahrräder haben wir in den letzten Jahren beseitigen lassen?

In der Statistik sehen Sie, wie viele Fahrräder in den letzten Jahren mit blauen und gelben Aufklebern beklebt und von den AWB beseitigt wurden:

 im Jahr 2016im Jahr 2017im Jahr 2018im Jahr 2019im Jahr 2020im Jahr 2021im Jahr 2022
beklebte Fahrräder4.2504.3005.0005.5362.4345.0325.941
beseitigte Fahrräder3.2502.7503.8504.7011.8354.1025.140