Vermietsysteme für E-Tretroller? Regeln durchsetzen und Zahl begrenzen!
Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 haben die wendigen kleinen Roller mit Elektroantrieb die Kölner Innenstadt überflutet. Mittlerweile wetteifern in Köln drei Anbieter um Kundinnen, Kunden und vor allem Einnahmen: Circ, Tier und Lime.
Die E-Roller sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Eigentlich. Tatsächlich ist man nirgends vor den Gefährten sicher.
Die Hoffnung, dass die elektrisch angetriebenen Roller einen sinnvollen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität leisten könnten, hat sich bisher nicht bewahrheitet. Erste Umfragen zeigen, dass die Nutzerinnen und Nutzer der E-Roller ansonsten zu Fuß gegangen wären oder Busse und Bahnen genutzt hätten. Umsteigerinnen oder Umsteiger vom Auto sind eher die Ausnahme.
Diesen geringen Auswirkungen auf eine Verringerung des Autoverkehrs steht die schlechte Umweltbilanz der E-Roller gegenüber. Die Herstellung der Gefährte erfordert viel Energie und ihre Lebensdauer ist eher kurz. Zudem müssen sie über Nacht am Strom hängen, um am nächsten Morgen wieder eingesetzt werden zu können.
Seit der Zulassung sind zudem viele zum Teil schwere Unfälle gemeldet worden und unachtsam abgestellte E-Roller sind Stolperfallen auf den Bürgersteigen.
Die freundlichen und unverbindlichen Hinweise der Vermieter - "Halte Dich stets an die geltenden Parkbestimmungen, sei respektvoll und versperre anderen nicht den Weg" - bewirken wenig.
Ein großes Problem sind die E-Roller etwa für Blinde und sehbehinderte Menschen. Sie können die leisen Gefährte weder sehen noch hören und geraten so in gefährliche Situationen. Die leichtfertige Zulassung erweist sich als Fehler. Nun muss schnell nachgebessert werden.
Anforderungen und Empfehlungen für Anbieter von Vermietsystemen für E-Roller
Die Stadt Frankfurt am Main hat Ende April 2019 Anforderungen und Empfehlungen für Anbieter von Vermietsystemen für E-Roller veröffentlicht. Gleich der erste Satz stellt klar: "Die Stadt Frankfurt hält Vermietsysteme für E-Tretroller in der Stadt für entbehrlich."
Ziel der Anforderungen ist es, verkehrliche Konflikte zu vermindern und den öffentlichen Verkehrsraum zu schützen. Im Interesse vor allem der Menschen mit Behinderung sollte die Stadt Köln erwägen, möglichst bald dem Frankfurter Beispiel zu folgen.
Dringend durchgesetzt werden müssen die Regeln zum Abstellen von Miet-E-Rollern, für die Benutzung der für sie vorgesehenen Verkehrsflächen und eine vorsichtige Fahrweise. Dazu gehört auch die Drosselung der Geschwindigkeit. Es wird sicher auch sinnvoll sein, die Zahl der E-Roller zu begrenzen.
Und eins muss klar sein: Die Gehwege gehören den Fußgängerinnen und Fußgängern! Auf ihnen müssen sich gerade auch Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung frei und ungefährdet bewegen können.
Köln, 8. August 2019
Dr. Günter Bell, Behindertenbeauftragter der Stadt Köln