Der Verkehrsdienst ist die Fachabteilung unseres Ordnungsamtes zur Überwachung und Verbesserung der Kölner Verkehrsverhältnisse. Durch den täglichen Einsatz erhöhen wir damit die Sicherheit der Menschen in Köln und sorgen für das reibungslose Funktionieren der Parkräume.

Bei den steigenden Anforderungen des modernen Verkehrs gewährleisten wir einen fairen und sicheren Umgang aller Verkehrsteilnehmenden. Außerdem wehren wir die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ab. So sind wir ständiges Mitglied der Kölner Unfallkommission. Wir erarbeiten Strategien, um auf Veränderungen im Verkehrsraum Köln immer flexibler und nachhaltiger reagieren zu können.

Unsere Arbeit richtet sich nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Bestimmungen des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW). 

Wir richten unsere Maßnahmen gegen diejenigen, die eine Vorschrift verletzen und dadurch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Besonderen Schutz benötigen dabei schwächere Verkehrsteilnehmer*innen wie zum Beispiel Kinder, ältere Menschen und solche, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.

So erkennen Sie uns

Unsere Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes sind durch ihre einheitliche dunkelblaue Dienstkleidung mit Stadtwappen und der Aufschrift "Stadt Köln" eindeutig erkennbar. Im Dunklen sind sie zudem durch Warnwesten mit der Aufschrift "Ordnungsamt" zu erkennen.

Der ruhende Verkehr

Im ruhenden Verkehr, damit sind parkende Fahrzeuge gemeint, richten wir ein besonderes Augenmerk auf folgende Ordnungswidrigkeiten:

  • Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen
  • Missachtung von angeordneten Halteverboten, zum Beispiel vor großen Veranstaltungen, Marathon-Lauf oder Karnevalsumzügen
  • Parken in Eckbereichen der Straße (Sichtbehinderung)
  • Gefährdung von Schulkindern durch widerrechtliches Halten vor Schulen
  • Widerrechtliches Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte
  • Widerrechtliches Parken auf Geh- und Radwegen
  • Überschreitungen der erlaubten Parkdauer

Besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, müssen wir das Fahrzeug abschleppen lassen. Dies ist insbesondere bei widerrechtlich geparkten Fahrzeugen in Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen der Fall, da deren Zuparken das Leben und die Gesundheit der Anwohnenden im Einsatzfall der Rettungsdienste bedrohen.

Der fließende Verkehr

Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs ist der Verkehrsdienst Vorreiter in der Flexibilität. Um auf entstehende Gefahrenschwerpunkte zeitnah, flexibel und bürgernah reagieren zu können, stehen uns neben neun mobilen und 56 stationären auch 13 semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage zur Verfügung. Eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage ist eine mit Laser ausgestattete Messanlage, die mehrere Tage an einem Ort zum Messen verbleiben kann, ohne dass währenddessen Mitarbeitendende vor Ort sein müssen. Diese vereint die Möglichkeiten und Vorteile der stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen.

© panthermedia.net/Jörg Schmalenberger

Messschwerpunkte legen wir auf:

  • Tempo-30-Zonen
  • Schulwege
  • Umfeld von Schulen, Kindergärten, Seniorenwohnheimen und Krankenhäusern
  • besonders geschwindigkeitsauffällige Strecken
  • Straßen, die durch Unfallhäufigkeit bekannt werden
Geschwindigkeitskontrolle mit mobilen Messgeräten

Hochwasser, Marathon und Fliegerbomben – weitere Aufgaben

Außerdem ist unserem Verkehrsdienst auch die Leitstelle unseres Ordnungsamtes angegliedert. Die Leitstelle organisiert sowohl den Außendienst unseres Kommunalen Ordnungsdienstes, als auch den unseres Verkehrsdienstes und dient Ihnen als Ansprechpartnerin.

Aber nicht nur im Alltag spielt unser Verkehrsdienst eine bedeutende Rolle. Durch unsere Beteiligung machen wir die reibungs- und gefahrlose Durchführung von besonderen Großveranstaltungen wie zum Beispiel dem Köln-Marathon, Christopher-Street-Day, Stadionveranstaltungen, Kölner Lichter, Karneval und Silvester erst möglich.

Tritt der Rhein über seine Ufer, wird unser Verkehrsdienst tätig und sichert Hochwasserschutzmaßnahmen ab. Wird wieder eine Fliegerbombe aus dem letzten Weltkrieg im Kölner Boden entdeckt und muss entschärft werden, unterstützt unser Verkehrsdienst den Kommunalen Ordnungsdienst bei den Maßnahmen zur Evakuierung des gefährdeten Gebietes.

Was darf unser Verkehrsdienst?

© Daniel Koebe / Stadt Köln

Um unsere Aufgaben pflichtgemäß erfüllen zu können, hat unser Verkehrsdienst viele Befugnisse. Diese begründen sich aus dem Ordnungsbehördengesetz (§ 24 OBG NRW und § 24a bis 24z OBG NRW). Zur Ausübung seiner Aufgaben ist unser Verkehrsdienst unter anderem dazu befugt:

  • Personalien feststellen und Daten erheben
  • Anordnung und Durchführung von ordnungsbehördlichen Maßnahmen, zum Beispiel die Erhebung von Verwarngeldern
  • Fahrzeuge sicherstellen, das heißt, abschleppen lassen

So erreichen Sie uns

Akute Behinderungen im ruhenden Verkehr melden Sie bitte unserer Leitstelle unter der Servicetelefon-Rufnummer 0221 / 221-32000.

Wenn Ihnen ein Halte- oder Parkverstoß auffällt, können Sie ihn hier melden und zur Anzeige bringen:

Falsch geparktes Fahrzeug melden

Sollten Sie allgemeine Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns am besten über das sichere Formular zum bestmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten:

Verkehrsdienst