Das Förderprogramm Altbausanierung und Energieeffizienz ist am 31. März 2022 ausgelaufen. Aktuell werden die letzten Auszahlungsanträge bearbeitet.

Richtlinie des Förderprogramms Altbausanierung Stand: 1. Januar 2020
PDF, 655 kb
Übersicht der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen
PDF, 314 kb
DATEI, kb

Folgende Unterlagen sind für den Mittelabruf einzureichen:

Antrag auf Auszahlung von Fördermitteln
Eigenerklärung über Inanspruchnahme von Förderungen

Zusätzliche Unterlagen, die mit dem Mittelabruf einzureichen sind:

  • Nachweise, die im Infoblatt je Maßnahme aufgelistet sind
  • Formulare, die den einzelnen Maßnahmen zugeordnet sind

Wärmedämmung

Austausch Fenster und Türen

Luftdichtheitsmessung

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Neuanschluss an Fernwärme

Thermische Solaranlage

Photovoltaikanlage

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder Blockheizkraftwerk (BHKW)

Holzpellet-Feuerung mit/ohne solarthermische Anlage

Erdwärmepumpe

Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale

Austausch von Thermostatventilen in Verbindung mit hydraulischem Abgleich der Heizungsanlage

Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische oder vollelektronische

Innovative Sondermaßnahmen

Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.

Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:
Kontakt per E-Mail

Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344

Persönliche Beratung:
nach telefonischer Vereinbarung