Das Förderprogramm Altbausanierung und Energieeffizienz ist am 31. März 2022 ausgelaufen. Aktuell werden die letzten Auszahlungsanträge bearbeitet.
Folgende Unterlagen sind für den Mittelabruf einzureichen:
Zusätzliche Unterlagen, die mit dem Mittelabruf einzureichen sind:
- Nachweise, die im Infoblatt je Maßnahme aufgelistet sind
- Formulare, die den einzelnen Maßnahmen zugeordnet sind
Wärmedämmung
Austausch Fenster und Türen
Luftdichtheitsmessung
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Neuanschluss an Fernwärme
Thermische Solaranlage
Photovoltaikanlage
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder Blockheizkraftwerk (BHKW)
Holzpellet-Feuerung mit/ohne solarthermische Anlage
Erdwärmepumpe
Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale
Austausch von Thermostatventilen in Verbindung mit hydraulischem Abgleich der Heizungsanlage
Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische oder vollelektronische
Innovative Sondermaßnahmen
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:
Kontakt per E-Mail
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344
Persönliche Beratung:
nach telefonischer Vereinbarung