Alle in der Prostitution tätigen Personen benötigen eine gesundheitliche Pflichberatung und müssen für das Prostituitionsgewerbe angemeldet sein beziehungsweise sich bei neu aufgenommener Tätigkeit anmelden.
Im Gesundheitsamt am Neumarkt können Sie geschützt, kostenlos und anonym die Beratung sowie die medizinische Sprechstunde zu STI und sexueller Gesundheit aufsuchen. Die gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 ProstSchG findet nicht im Gesundheitsamt am Neumarkt statt.
Wo Sie sich anmelden
Wichtiger Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung und erfolgter Gesundheitsberatung möglich.
Gesundheitsberatung
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Donnerstag: Geschlossen (vereinbarte Termine für diesen Tag finden statt)
Freitag: 8 bis 12 Uhr
- 0221 / 221-33937
- 0221 / 221-31840
- 0221 / 221-31196
Stadthaus in Köln Deutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Riegel A
8. Etage
Zimmer 27 bis 29
Bitte beachten Sie:
Die Beratungen sind nur mit einem Termin möglich!
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch:
Ordnungsbehördliche Anmeldung:
Die Anmeldebescheinigung stellt das Amt für öffentliche Ordnung nur aus, wenn vorher die gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 ProstSchG vom Gesundheitsamt Köln durchgeführt und bescheinigt wurde.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung und erfolgter Gesundheitsberatung möglich.
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- 0221 / 221-33922
- 0221 / 221-33923
Gesundheitliche Pflichtberatung
Die gesundheitliche Beratung findet nur nach Terminvereinbarung statt.
Wir bieten Ihnen Beratungen in Deutsch, Englisch und Bulgarisch an. Für Beratungen in anderen Sprachen steht ein*e Video-Dolmetscher*in zur Verfügung.
Einen Termin erhalten Sie telefonisch unter:
- 0221 / 221-33937
- 0221 / 221-31840
- 0221 / 221-31196
oder über unsere
Hinweis: Online stehen nicht alle möglichen Termine zur Verfügung. Bei alternativen Terminwünschen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail unter:
Was Sie zur Anmeldung benötigen
Zur Ausstellung der Anmeldebescheinigung nach dem ProstSchG ist ein Termin erforderlich. Termine können Sie per E-Mail, telefonisch oder schriftlich vereinbart werden:
E-Mail oder telefonisch unter den Rufnummern 0221 / 221-33923 oder 0221 / 221-33922
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einer Terminbestätigung (Einladungsschreiben, E-Mail Bestätigung) des Teams ordnungsbehördliche Anmeldungen (Gewerbeabteilung) möglich. Sollten Sie den vereinbarten Termin versäumen oder zu einer späteren Uhrzeit vorsprechen, muss Ihnen der Zutritt verweigert werden und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren. Bei der Vorsprache zur Anmeldung nach dem ProstSchG werden folgende Unterlagen benötigt:
- den Nachweis über die innerhalb der vergangenen drei Monate erfolgte gesundheitliche Beratung nach § 10 Absatz 1 ProstSchG
- Personalausweis, Reisepass, einen Passersatz oder einen Ausweisersatz und gegebenenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung
- zwei aktuelle biometrische Passfotos (die Größe der Fotos muss 35 mal 45 Millimeter betragen entsprechend der Größe in Personalausweisen oder Reisepässen).
- Ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anmeldebescheinigung in der Regel direkt ausgestellt werden.
Wie Sie sich abmelden können
Sie können sich persönlich oder postalisch abmelden.
Für eine persönlicher Abmeldung brauchen Sie einen Termin. Termine können per E-Mail, telefonisch oder schriftlich vereinbart werden:
E-Mail oder telefonisch unter den Rufnummern 0221 / 221-33923 oder 0221 / 221-33922
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einer Terminbestätigung (Einladungsschreiben, E-Mail Bestätigung) des Teams ordnungsbehördliche Anmeldungen (Gewerbeabteilung) möglich. Sollten Sie den vereinbarten Termin versäumen oder zu einer späteren Uhrzeit vorsprechen, muss Ihnen der Zutritt verweigert werden und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren.
Bei der Vorsprache zur Abmeldung nach dem ProstSchG bringen Sie bitte Ihre Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls ihre Aliasbescheinigung mit.
Sie können sich auch postalisch abmelden. Bitte schicken Sie dabei die oben genannten Unterlagen mit einem formlosen Schreiben an:
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln