Informationen zur Vermarktung von Pelzen
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Pelz verkaufen möchte?
Viele Tiere, die zu Pelz verarbeitet werden und wurden, sind geschützt und damit nicht ohne weiteres frei handelbar. Das bedeutet, dass für diese geschützten Felle bestimmte Voraussetzungen für einen Verkauf erfüllt sein müssen. Das gilt auch für Pelze, die schon sehr alt sind und erworben wurden, noch bevor das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anwendung fand. Hierzu gehört zum Beispiel das Fell des Ozelots. In den späten 1960er und verstärkt in den 1970er Jahren wurden Ozelotfelle häufig zu Pelzwaren verarbeitet.
In der Vergangenheit wurden Felle von Tieren in großen Mengen zur Herstellung von Mänteln, Jacken, Capes, Hüten und auch als Besatz für andere Kleidungsstücke verwendet. Dies hatte zur Folge, dass die Wildpopulationen dieser Tierarten stark dezimiert wurden. Daher wurden viele Arten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) unter besonderen und strengen Schutz gestellt, so dass der Handel mit diesen Pelzen größtenteils verboten wurde. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass fast alle gefleckten Wildkatzenarten wie zum Beispiel Ozelot, Leopard, Gepard, Jaguar, Serval, Kleinfleckkatze, Pardelluchs und Eurasischer Luchs in Anhang I des WA und Anhang A der EG-VO 338/97 aufgeführt und somit streng geschützt sind. In den späten 1960er und verstärkt in den 1970er Jahren Tausende Ozelotfelle zu Pelzwaren verarbeitet. Der Ozelot wurde daher 1976 unter strengen Schutz gestellt, um die Wildpopulation dieser Tierart zu schützen. Das Handelsverbot für den Ozelot zeigt bis heute seine Wirkung, denn neue Kleidungsstücke werden aus diesen Fellen nun nicht mehr hergestellt. Daher sind die heute auf dem Markt befindlichen Kleidungsstücke ausschließlich Altbestand, das heißt, dass sie vor der Unterschutzstellung der Art hergestellt wurden.
Was muss ich nun beachten, wenn ich meinen Pelz verkaufen möchte?
Zunächst muss festgestellt werden, aus welcher Tierart das Kleidungsstück gefertigt wurde. Hier kann eine Kürschnerin/ein Kürschner oder ein Pelzfachgeschäft oft weiterhelfen. Im zweiten Schritt muss der Schutzstatus der verarbeiteten Tierart bestimmt werden.
Handelt es sich um Felle einer streng geschützten Tierart wie zum Beispiel Ozelot oder Kleinfleckkatze, dann benötigen Sie eine Vermarktungsgenehmigung für den Verkauf des Kleidungsstücks. Hierfür muss ein Antrag auf Vermarktungsgenehmigung mit Fotos von dem Kleidungsstück bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln eingereicht werden. Dem Antrag muss ein Nachweis darüber vorliegen, dass es sich um ein legales Kleidungsstück handelt. Der Nachweis kann zum Beispiel mit einer Kaufquittung erfolgen, die beweist, dass das Kleidungsstück vor der Unterschutzstellung der betreffenden Tierart gekauft wurde (sogenannter Vorerwerb).
Weiterhin können besonders geschützte Tierarten betroffen sein, wie zum Beispiel der Rotluchs (auch Bobcat oder Luchskatze genannt) oder der Kanadische Luchs, deren Felle auch heute noch von der Pelzbranche zu Kleidungsstücken verarbeitet werden. Beide Luchs-Arten sind im Anhang II des WA und Anhang B der EG-VO 338/97 gelistet, also besonders geschützt. Hier wird zwar für den Verkauf keine Vermarktungsgenehmigung wie bei den streng geschützten Arten benötigt, dafür muss aber die legale Herkunft des Artikels z.B. über die legale Einfuhr nachgewiesen werden.
Eine Vermarktung oder auch ein Anbieten zum Verkauf von Pelz-Kleidungsstücken aus streng geschützten Tierarten ohne eine Vermarktungsgenehmigung oder aus besonders geschützten Tierarten ohne einen Nachweis über die legale Herkunft sind verboten. Verstöße hiergegen können eine Beschlagnahme bzw. eine Einziehung des Artikels oder sogar ein Bußgeld- oder Strafverfahren nach sich ziehen!
Kontakt
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden:
Stadt Köln
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
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