Informationen zum neuen Personalausweis
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall oder bei Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der Online-Ausweisfunktion veranlassen. Hierfür sprechen Sie bitte in Ihrem Kundenzentrum vor oder rufen die kostenfreie Sperrhotline 116116 an. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer +49 116116 oder +49 3040504050.
Weitere Informationen zur Sperrung erhalten Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern.
PIN ändern, Online-Ausweisfunktion zu- oder abschalten
Inhaberinnen und Inhaber eines neuen Personalausweises können im Nachhinein bei Bedarf die PIN ändern und jederzeit die Online-Ausweisfunktion einschalten oder ausschalten lassen.
Bitte sprechen Sie dazu in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl vor und bringen Ihren Personalausweis mit.
Beachten Sie jedoch, dass einige der nachträglichen Dienstleistungen gebührenpflichtig sind.
Weitere Informationen
Umfangreiche Informationen zum neuen Personalausweis und seiner Online-Ausweisfunktion erhalten Sie bei der Beantragung und auf dem Personalausweisportal, der Informationsseite des Bundes.
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall oder bei Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der Online-Ausweisfunktion veranlassen. Hierfür müssen Sie die kostenfreie Sperrhotline 116116 anrufen. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer +49 116116 oder +49 3040504050.
Zusätzlich müssen Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde über den Verlust oder Diebstahl des elektronischen Aufenthaltstitels informieren.
Weitere Informationen zur Sperrung erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
PIN ändern, Online-Ausweisfunktion zu- oder abschalten
Inhaberinnen und Inhaber eines elektronischen Aufenthaltstitels können im Nachhinein bei Bedarf die PIN ändern und jederzeit die Online-Ausweisfunktion einschalten oder ausschalten lassen.
Bitte sprechen Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde vor.
Beachten Sie jedoch, dass einige der nachträglichen Dienstleistungen gebührenpflichtig sind.
Weitere Informationen
Informationen zur Online-Ausweisfunktion des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten Sie bei Antragstellung und auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.