In Ihrem neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel sind die Daten über Sie elektronisch gespeichert. Es handelt sich dabei um die gleichen Daten, welche auch auf dem Dokument aufgedruckt sind. Da nur Sie die zum Personalausweis oder zum elektronischen Aufenthaltstitel gehörende PIN-Nummer kennen, können Sie Ihre Identität im Internet sicher nachweisen.

Die Online-Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels ist seit Juli 2017 automatisch freigeschaltet, wenn Sie bei der Antragstellung mindestens 16 Jahre alt sind. Bei Minderjährigen, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleibt die Online-Funktion weiterhin ausgeschaltet. Jugendliche, die während der Gültigkeitsdauer ihres Ausweises 16 Jahre alt werden, können ab diesem Zeitpunkt den elektronischen Identitätsnachweis in ihrem Personalausweis einschalten lassen.

Nutzung der Online-Ausweisfunktion mit einem Computer

© Bundesministerium des Innern
Auslesen des neuen Personalausweises über ein Kartenlesegerät

Zusammen mit Ihrem neuen Ausweisdokument erhalten Sie ein Schreiben der Bundesdruckerei, in dem eine fünfstellige Transport-PIN übermittelt wird. Diese PIN muss vor der ersten Nutzung des Ausweises durch eine persönliche sechsstellige Ziffernfolge ersetzt werden. Das können Sie kostenfrei direkt bei der Abholung des Ausweises in Ihrem Kundenzentrum erledigen.

Zum Auslesen der Daten müssen Sie auf Ihrem Rechner einen eID-Client installiert und einen zertifizierten eID-Kartenleser angeschlossen haben. Welche Daten gesendet werden, wird Ihnen vor der Übermittlung angezeigt. Sie können den Vorgang dann noch abbrechen. Weitere Informationen erhalten Sie über die unten auf dieser Seite bereitgestellten Links.

Wichtige Hinweise

  • Ändern Sie regelmäßig die sechsstellige persönliche PIN. Die PIN soll keine Zahlenfolge enthalten, die auf dem Ausweis aufgedruckt oder leicht zu erraten ist.
  • Aktualisieren Sie regelmäßig Ihr Virenschutzprogramm, Ihre Firewall, Ihr Betriebssystem und den eID-Client mit den Sicherheitsupdates der jeweiligen Softwarehersteller.
  • Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum sicheren Umgang mit dem neuen Personalausweis.

Nutzung der Online-Ausweisfunktion mit einem Smartphone

Zusammen mit Ihrem neuen Ausweisdokument erhalten Sie ein Schreiben der Bundesdruckerei, in dem eine fünfstellige Transport-PIN übermittelt wird. Diese PIN muss vor der ersten Nutzung des Ausweises durch eine persönliche sechsstellige Ziffernfolge ersetzt werden. Das können Sie kostenfrei direkt bei der Abholung des Ausweises in Ihrem Kundenzentrum erledigen.

Auf Ihrem Smartphone haben Sie die AusweisApp2 installiert. Die Daten Ihres Ausweises lesen Sie dann über die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones oder über einen eID-Kartenleser mit Bluetooth-Funktionalität aus. Welche Daten gesendet werden, wird Ihnen vor der Übermittlung angezeigt. Sie können den Vorgang dann noch abbrechen.

Wichtige Hinweise

  • Aufgrund technischer Beschränkungen ist nicht jedes Smartphone zum Auslesen der Daten über die NFC-Schnittstelle geeignet. Weitere Informationen erhalten Sie über die unten auf dieser Seite bereitgestellten Links.
  • Ändern Sie regelmäßig die sechsstellige persönliche PIN. Die PIN soll keine Zahlenfolge enthalten, die auf dem Ausweis aufgedruckt oder leicht zu erraten ist.
  • Aktualisieren Sie regelmäßig Ihr Virenschutzprogramm, Ihr Betriebssystem und die AusweisApp2 mit den Sicherheitsupdates der jeweiligen Softwarehersteller.
  • Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum sicheren Umgang mit dem neuen Personalausweis.

Einsatzmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion

Auf unseren Seiten können Sie die Online-Ausweisfunktion in folgenden Onlinediensten nutzen:

Fahrzeug online abmelden Bestellung einer Geburtsurkunde Bestellung einer Eheurkunde Bestellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde Bestellung einer Sterbeurkunde

Weitere Einsatzmöglichkeiten finden Sie auf der Informationsseite des Bundes, dem Personalausweisportal.

Personalausweisportal

Weitere Informationen