Das Auszugsmanagement ist ein gemeinsames Projekt von unserem Amt für Wohnungswesen und freien Trägerorganisationen.
Ziel des Auszugsmanagements ist es, Geflüchteten in Köln, die bisher in städtischen Unterkünften untergebracht sind, bei ihrer Suche nach passendem privaten Wohnraum zu helfen. Außerdem werden Geflüchtete bei ihrem anschließenden Auszug aus der städtischen Unterkunft unterstützt. An dem Projekt sind folgende eingetragene Vereine beteiligt:
- Caritasverband für die Stadt Köln e. V.
- Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e. V.
- Kölner Flüchtlingsrat e. V.
Die Mitarbeitenden des Projekts nehmen Wohnungsangebote für Geflüchtete aus der Bevölkerung auf. Sie erklären, was bei der Wohnungssuche zu beachten ist und welche Formalitäten es gibt (Mietvertragsinhalt, Kaution und Schufa-Auskunft).
Außerdem weisen sie die Geflüchteten auf staatliche Unterstützungsleistungen hin (Mietkostenübernahme, Erstausstattungsbeihilfe und Wohnberechtigungsschein).
Sie begleiten Geflüchtete bei Wohnungsbesichtigungen, persönlichen Vorstellungen bei Vermieter*innen, der Mietvertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe. Sie helfen dabei, sprachliche Hürden zu überwinden und Missverständnisse von vorneherein zu vermeiden.
Bei Behördengängen, zum Beispiel Ummeldungen bei Wohnungsbezug, bieten sie Hilfe an. Nach einem erfolgreichen Umzug steht das Auszugsmanagement für drei Monate als Kontaktstelle für die Geflüchteten und für deren Vermieter*in zur Verfügung, um aufkommende Konflikte schnell zu klären.
Das Auszugsmanagement versucht trotz der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt in Köln, Geflüchtete in Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zu vermitteln und benötigt deswegen Ihre Mithilfe.
Das Auszugsmanagement freut sich daher über alle Kölner Bürger*innen, die ihre freie Wohnung an Geflüchtete vermieten möchten und an das Auszugsmanagement melden (siehe Kontaktdaten Beratung).
2020 hat das Auszugsmanagement 407 Personen bei der Vermittlung in 130 Wohnungen unterstützt. Seit dem Bestehen des Projekts bis Oktober 2021 haben fast 4.000 Personen auf diesem Weg rund 1.400 Wohnungen gefunden.
Die Beratung durch das Auszugsmanagement ist unabhängig, vertraulich und kostenlos.
Zugang zum Auszugsmanagement für Geflüchtete
Das Auszugsmanagement kümmert sich um Geflüchtete, die seit längerer Zeit vom Amt für Wohnungswesen in einer städtischen Unterkunft für Geflüchtete untergebracht werden. Bei der Vermittlung einer Wohnung sind Bleiberechtsperspektive, Integrationsbereitschaft und längerer Aufenthalt in Deutschland von Vorteil.
Ansprechperson für die untergebrachten Geflüchteten ist der*die für ihre Unterkunft zuständige Sozialarbeiter*in des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen. In den Unterkünften werden regelmäßig Infoveranstaltungen vom Auszugsmanagement angeboten.
Die Warteliste für die Vermittlung einer privaten Wohnung ist leider lang, sodass nicht immer ein kurzfristiger Erfolg gesichert ist. Natürlich sind die Geflüchteten aufgerufen, auch selber bei der Wohnungssuche aktiv werden.
Ansprechpersonen
Für Rückfragen anderer Kommunen, Immobiliengesellschaften, Vermieter*innen und Ehrenamtlicher:
Koordinierungsstelle Auszugsmanagement
Telefon: 0221 / 221-23397 oder 23465
Kontaktdaten für Beratung Auszugsmanagement
Caritasverband für die Stadt Köln e. V.
Zülpicher Straße 273b
50937 Köln
Frau Schwarzenbacher 0221 / 8464-1363
Frau Raasti, Telefon: 0221 / 8464-1364
Frau Türkyilmaz, Telefon: 0221 / 8464-1362
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e. V.
Boltensternstraße 10
50735 Köln
Frau Sari, Telefon: 0221 / 715866-90
Herr Knipprath, Telefon: 0221 / 474410-715
Frau Nestmann, Telefon: 0221 / 474410-716
Kölner Flüchtlingsrat e. V.
Kartäusergasse 9-11
50678 Köln
Frau Brill, Mobil: 0178 / 2078852
Frau Bleker, Mobil: 0157 / 35415826
Frau Esen, Mobil: 0157 / 30893863
Fragen und Antworten für Vermieter*innen
Die Mietzahlungen
Die Miete wird vom Amt (Sozialamt oder Jobcenter) übernommen und direkt an Sie überwiesen. Der*Die neue Mieter*in muss hierzu eine Abtretungserklärung unterzeichnen und diese im Amt einreichen. Hierum kümmert sich der*die zuständige Auszugsmanager*in gemeinsam mit Ihrem*Ihrer neuen Mieter*in.
Mietobergrenzen
Es gibt sozialrechtliche Mietobergrenzen, nach denen das Sozialamt und das Jobcenter die Mietkosten übernehmen können. Die ausgewiesenen Miethöhen umfassen die Grundmiete sowie die Nebenkosten. Auf alle Mieten kommen jeweils 2 Euro an Heizkosten je Quadratmeter hinzu. Ist die Wohnung geringfügig kleiner als angegeben, gilt der ausgewiesene Preis weiterhin als angemessen.
Personenanzahl | Quadratmeter | Bruttokaltmieten |
---|---|---|
1 Person | 50 Quadratmeter | 651 Euro |
2 Personen | 65 Quadratmeter | 788 Euro |
3 Personen | 80 Quadratmeter | 939 Euro |
4 Personen | 95 Quadratmeter | 1.095 Euro |
5 Personen | 110 Quadratmeter | 1.251 Euro |
Jede weitere Person | zuzüglich 15 Quadratmeter | zuzüglich 158 Euro |
Ablauf der Vermittlung
Nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf, wenn Sie mit den Konditionen einverstanden sind, aber auch wenn die genannten Konditionen nicht Ihren Erwartungen entsprechen.
Der*Die Auszugmanager*in werden gemeinsam mit Ihnen eine*n passende*n Mieter*in finden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 221-23397 und 23465 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.
Warum ist das Auszugsmanagement wichtig?
Geflüchtete sind teilweise mehrere Jahre in unseren Unterkünften untergebracht, selbst wenn ihr Asylverfahren schon erfolgreich abgeschlossen oder die Anerkennung als geflüchtete Person erfolgt ist.
In den Unterkünften ist aufgrund von Gemeinschaftsräumen häufig eine Privatsphäre, wie man sie aus einer privaten Wohnung kennt, nicht gewährleistet. Es fehlen manchmal zusätzliche Räume, um für Schule oder Sprachkurse in Ruhe zu lernen. Auch die Zubereitung von eigenen Mahlzeiten ist bei fehlender Küche nicht oder in Gemeinschaftsküchen nur nach Absprache mit den anderen Bewohner*innen möglich. Auch wenn sich das Ressourcenmanagement für Geflüchtetenunterkünfte um eine stetige Verbesserung der Unterbringungsqualität bemüht, so kann nicht jeder Familie eine abgeschlossene Wohneinheit zugewiesen werden.
Um bei gesicherter Bleibeperspektive Integration und ein geregeltes Alltagsleben zu gewährleisten, ist eine eigene Wohnung ein wichtiger Schritt.
Die erfolgreiche Wohnungssuche wird häufig durch Unkenntnis der Formalien in Deutschland und durch Sprachprobleme beeinträchtigt. Wer unsicher ist und sich nicht traut, mit fremden Vermieter*innen und Behörden in Kontakt zu treten, bedarf es der aktivierenden Motivation. Es erfordert einige Übung und Beratung, um sich bei Besichtigungsterminen gegenüber Vermieter*innen und Makler*innen positiv zu präsentieren. Es ist Aufgabe des Auszugsmanagements, bei diesen Problemen zu unterstützen.
Der Auszug von Geflüchteten aus einer städtischen Unterkunft bedeutet auch, dass öffentliche Gelder für die Anmietung und die Unterhaltung von Unterkünften für Geflüchtete eingespart und teure Unterbringungsmöglichkeiten, wie in Beherbergungsbetrieben, nach und nach aufgegeben werden können.