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Zum Schutz von Mensch und Umwelt regelt eine Vielzahl durchaus komplexer Gesetze, Verordnungen und technischer Regeln, wie Industrie- und Gewerbebetriebe errichtet und betrieben werden dürfen. Damit diese Anforderungen eingehalten werden, muss dies sowohl vor der Errichtung und Inbetriebnahme durch Genehmigungsverfahren, aber auch danach durch Überwachungsmaßnahmen kontrolliert werden.

Bei den Überwachungsmaßnahmen sind Analysen und Prüfberichte von den Betrieben vorzulegen, zudem führen die zuständigen Umweltbehörden Vor-Ort-Inspektionen durch.

Diese Überwachungsmaßnahmen werden nach Maßgabe des vom Rat der Stadt Köln am 13. November 2014 beschlossenen "Konzept zur medienübergreifenden Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben" und den zugehörigen Anlagen durchgeführt.

Konzept zur medienübergreifenden Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben - Überwachungsplan für Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (Stand: 28. Juli 2016)
PDF, 500 kb

Umweltinspektionen

Auf Grundlage des Konzepts zur medienübergreifenden Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben und seiner Vorgängerfassung vom 20. November 2011 wurden folgende Umweltinspektionen, also anlassunabhängige Regelüberwachungen von der Stadt Köln, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft durchgeführt:

Umweltinspektionsberichte

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Telefon: 0221 / 221-23782.

Weiterführende Links

Rechtliche Grundlagen