Wenn Schadstoffe durch den Boden in das Grundwasser gelangt sind, muss in der Regel das Grundwasser über Sanierungsbrunnen gehoben und anschließend gereinigt werden. Je nach Schadstoff muss das Grundwasser unterschiedlich behandelt werden, um die Schadstoffe aus dem Wasser zu entfernen. Hierzu kommen verschiedenen Methoden zur Anwendung. Das gereinigte, saubere Wasser kann anschließend für betriebliche Zwecke verwendet werden oder es wird über einen Schluckbrunnen wieder in den Untergrund zurückgeleitet.

Die Art der Reinigungsanlage hängt von den Schadstoffen beziehungsweise deren chemischen Eigenschaften ab. Entsprechend der Schadstoffe und Standortbedingungen existiert eine Vielzahl von Sanierungsmöglichkeiten. Das Ziel ist, die Schadstoffe aus dem Grundwasser zu entfernen und nach Möglichkeit den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Neben den klassischen, aktiven Pump-and-Treat-Maßnahmen reichen die Sanierungsmethoden von mikrobiologischen "in-situ-Verfahren" bis hin zu innovativen Sanierungsverfahren. Bei diesen Verfahren werden "Reaktive Wände" quer zur Ausbreitungsrichtung der Schadstoffe im Grundwasser in den Untergrund eingebracht. Die im Grundwasser gelösten Schadstoffe werden bei der Durchströmung dieser Wand abgebaut, umwandelt oder absorbiert.

Welche Methode am besten geeignet und am wirtschaftlichsten ist, muss im Rahmen einer systematischen Sanierungsuntersuchung ermittelt werden. Diese Sanierungsuntersuchung kann dann als Grundlage für einen gemäß Bundesbodenschutz-Gesetz für verbindlich erklärten Sanierungsplan dienen.

Sanierungsmethoden

Bei den Sanierungsmethoden handelt sich es sich um technische Verfahren zur Beseitigung, Verminderung oder Umwandlung der Schadstoffe im oder aus dem Grundwasser. Die wichtigsten und häufigsten technischen Sanierungsmethoden sind sogenannte "Pump-and-treat"-Maßnahmen, wobei das belastete Grundwasser über Brunnen gepumpt und zur Reinigung behandelt wird.

Die Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus Altlasten und Grundwasserschäden können eingeteilt werden:

  • Sanierung: Grundwasserförderung und -Behandlung
  • Dekontamination: Bodenaustausch, Auskofferung des Schadensherdes
  • Sicherung: Beispielweise Einkapselung, Oberflächenabdichtung, Einbringen von Dichtwänden
  • Sonstige Maßnahmen: Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen wie etwa ein Verbot, das betroffene Gebiet zu betreten.

Finanzierung und Kosten

Wer trägt die Kosten für eine Sanierung?  Im Regelfall versucht die Behörde, die Verursacherin oder den Verursacher einer Boden- und Grundwasserverunreinigung zu ermitteln und in die Pflicht zu nehmen.

Die Verantwortlichen für die Altlasten und den davon ausgehenden Grundwasserschaden können jedoch nicht immer zweifelsfrei ermittelt werden. Ist die Quelle eines Grundwasserschadens bekannt, wird vorrangig die Verursacherin oder der Verursache (Handlungsstörer) vor der Grundstückseigentümerin, dem -eigentümer (Zustandsstörer) zur Sanierung herangezogen.

Obwohl nach dem Bundesbodenschutzgesetz nach alle Pflichtigen gleichrangig nebeneinander aufgeführt sind, liegt die Störerauswahl im Ermessen der zuständigen Behörde. Insbesondere bei Grundwassersanierungen sind die finanziellen Aufwendungen häufig so hoch, dass auch die Zahlungsfähigkeit der Sanierungspflichtigen mitunter überschritten wird. In den Fällen, in denen die Sanierung dennoch erforderlich und angemessen ist, ist es notwendig, auch öffentliche Mittel zur Sanierung einzusetzen.

Wir sind als zuständige Sonderordnungsbehörde für die Ursachenermittlung verantwortlich. Zu diesem Zweck werden entsprechende finanzielle Mittel in den städtischen Haushalt eingestellt. In Einzelfällen wird hierfür auch auf Fördermittel des Landes zurückgegriffen. Es besteht auch die Möglichkeit die Beteiligungen des Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) zu prüfen.

Altlasten in Nordrhein-Westfalen, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, AAV