Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie umfasst die Lärmkartierung die grafische Darstellung von Lärmkarten und die Erstellung von Betroffenenstatistiken.

Lärmkarten stellen die entstehende Lärmbelastung farbig und flächenhaft dar. Ermittelt werden diese über Ausbreitungsberechnungen, in die alle relevanten Daten eingehen. Im Wesentlichen unterscheidet die EU-Umgebungslärmrichtlinie zwischen Ballungsräumen und Gemeinden an Haupteisenbahnstrecken, Hauptverkehrsstraßen und/oder Flughäfen.  

Köln ist einer von zwölf Ballungsräumen im Land Nordrhein-Westfalen mit mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, für die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bereits zur 1. Stufe, das heißt im Jahr 2007, eine Lärmkartierung fertig zu stellen war. Flächenmäßig nimmt die Stadt Köln mit etwa 405 Quadratkilometern unter den Großstädten nach den beiden Stadtstaaten Berlin und Hamburg die dritte Stelle ein und ist die größte Stadt in Nordrhein-Westfalen.

In Ballungsräumen müssen neben den Haupteisenbahnstrecken und Hauptverkehrsstraßen auch weitere Lärmquellen berücksichtigt werden. Bezugsjahr der Eingangsdaten für die vorliegende Lärmkartierung ist das Jahr 2020. Die Lärmkarten werden etwa alle fünf Jahre aktualisiert.

Bericht über die Lärmkartierung
PDF, 52 kb

Lärmkarten

Hinweis zur Nutzung der Daten

Die Berechnungsergebnisse unterscheiden sich von den Ergebnissen, die die bundesdeutsche Rechtsetzung für die Bewertung und Beurteilung von Lärmquellen vorschreibt. Eine Übertragbarkeit ist daher nicht gegeben.

Die Lärmkarten sind zum Beispiel nicht für die Ermittlung von Bauschalldämmmaßen oder als Beurteilungsgrundlage für Lärmschutzmaßnahmen beim Aus- oder Neubau von Verkehrswegen geeignet. Dies ist sowohl auf die Unterschiede in den Berechnungsgrundlagen, den notwendigen Eingangsdaten und den unterschiedlichen Lärmindizes (Lden [Belastung über 24 Stunden - Day, Evening, Night nach EU-Umgebungslärmrichtlinie] zu LTag [Belastung 6 bis 22 Uhr nach nationalen Rechtsvorschriften]) begründet.

Außerdem ist eine Vergleichbarkeit mit Lärmkarten aus vorherigen Runden nicht möglich. Das liegt an veränderten Berechnungsmethoden die europaweit verpflichtend sind. Diese Veränderungen sollen eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten. Darüber hinaus können sich Eingangsgrößen, durch Beispielsweise eine höhere Genauigkeit, verändert haben.

Der folgende Link vom Umweltbundesamtes bietet eine Übersicht über die lärmrelevanten Regulierungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dabei wird zwischen den verschiedenen Lärmarten unterschieden. Es sind sowohl Rechtsvorschriften als auch Richtlinien und Empfehlungen aufgeführt.

Der Link vom Umgebungslärmportal Nordrhein-Westfalen Informiert über die Ausarbeitung der Lärmkarten in Nordrhein-Westfalen, sowie die Auswirkungen der neunen Berechnungsvorschriften auf die Ergebnisse. 

Übersicht des Umweltbundesamtes über die lärmrelevanten Regulierungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene Ausarbeitung der Lärmkarten in Nordrhein-Westfalen.

Lärmquellen

Wissenswertes