Beendete Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. April 2025
Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines Wohngebäudes in der Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen mit 20 Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus mit Grünflächen zu realisieren.
Informationen zur beendeten Veröffentlichung
Vom 8. Mai bis 13. Juni 2025 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 0,2 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Ensen. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch das Flurstück 755,
- im Osten durch das Flurstück 753,
- im Süden durch das unmittelbar angrenzende Rheinufer und
- im Westen durch die Hohe Straße,
- sowie hinsichtlich extern festgesetzter Ausgleichsflächen im Bereich Gemarkung: Westhoven, Flur 2, Flurstück 230 (teilweise).
Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes in der Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen mit 20 Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus mit Grünflächen zu realisieren.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33120
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Telefon 0221 / 221-22806