Aufhebung von einem Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Juni 2013
Beschluss des Rates
Der Rat hat in seiner Sitzung am 30. April 2013 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:
Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 68529/03 für das Gebiet zwischen der Gemeindegrenze Leverkusen im Norden und der Alradstraße im Süden, westlich wird das Gebiet durch eine Bahnanlage begrenzt, östlich durch das Werksgelände der Bayer AG in Flittard.
Auskunft
Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster