Als Lichtverschmutzung wird die Aufhellung der Nacht durch künstliches Licht bezeichnet. Besonders drastisch zeigt sich dieses Phänomen über Ballungsräumen, wie Großstädten und weiträumigen Industrieanlagen. Die nächtliche Beleuchtung nimmt stetig zu, täglich erhöht sich die beleuchtete Fläche in der Bundesrepublik um etwa 1 Quadratkilometer. Diese erhebliche Lichtemission und der damit verbundene Verlust der natürlichen nächtlichen Dunkelheit haben ökologische Auswirkungen auf Mensch und Natur.

Nächtliche Skyline von Frankfurt

Köln bei Nacht

Auswirkungen künstlicher Beleuchtung auf verschiedene Tiergruppen

Nächtliche Beleuchtung hat eine Reihe gravierende Konsequenzen für die Tierwelt und stellt für viele Tiergruppen eine Gefahrenquelle dar. Wissenschaftliche Nachweise über die negative Beeinflussung durch Kunstlicht liegen beispielsweise für Insekten, Vögel, Fische, Säugetiere aber auch Amphibien und Reptilien, wie etwa Meeresschildkröten vor. Licht kann sehr kleinflächig wirken und so kann bereits der Schein einer Straßenlaterne eine Vielzahl von Insekten in ihren Schein locken. Aufgrund von Lichtemissionen über großen beleuchteten Gebieten, wie es bei Städten und in Ballungsräumen der Fall ist, entstehen durch die Vielzahl der Lichtquellen über diesen Bereichen regelrechte Lichtglocken. Es ist bekannt, dass einzelne Lichtquellen in der Umgebung naturnaher Gebiete regelrechte "Leerfangeffekte" auf Lebensräume ausüben können, indem insbesondere Insekten einer Population aus den Habitaten herausgelockt werden.

Tiere werden auf unterschiedliche Weise durch künstliches Licht beeinträchtigt. Desorientierung hervorgerufen durch nächtliche Beleuchtung, ist ein häufiger Effekt. Der Einfluss des Lichts kann darüber hinaus die Nahrungsaufnahme, die Fortpflanzungsbiologie und das Wander- und Kommunikationsverhalten von Tieren stören. Häufig werden fliegende Organismen von Lichtquellen angelockt.

Nachtaktive Insekten

Weit bekannt ist die Tatsache, dass nachtaktive Insekten von Licht angelockt werden und das Bild kreisender Nachtfalter im Schein von Straßenlaternen, ist vielen ein vertrauter Anblick. Stark betroffen sind Nachtfalter, wie beispielsweise Eulen und Schwärmer, Käfer und Köcherfliegen.
Besonders attraktiv sind Lichtquellen mit hohem Anteil blauen und ultravioletten Lichts (340-440nm). Dieser kurzwellige Strahlungsanteil, liegt außerhalb des für den Menschen sichtbaren Bereichs, hat aber eine starke Anlockwirkung auf nachtaktive Insekten, da Insektenaugen in diesem Bereich besonders empfindlich sind. Vom Schein der Leuchten angelockt, werden nachtaktive Schmetterlinge von ihrem natürlichen Lebenslauf abgehalten, nämlich der Futtersuche, der Paarung oder der Eiablage. Das endlose Kreisen um die Lichtquellen ist energieaufwendig und führt dazu, dass die Tiere morgens entkräftet leichte Beute für Vögel sind. Durch Anprall an das Lampengehäuse, oder durch Eindringen in dieses und damit verbundener Hitzeeinwirkung, kann es zum Tod der Insekten kommen. Der Einfluss von künstlichen Lichtquellen kann zu erheblichen Populationseinbußen führen und soweit gehen, dass Arten lokal sehr selten werden und letztendlich aussterben.

Vögel

Bei vielen unserer heimischen Singvögel ist der nächtliche Vogelzug weit verbreitet. Es liegen zahlreiche Berichte darüber vor, dass Vögel durch künstliche Beleuchtung in ihrem Verhalten beeinträchtigt werden und im Schein starker Leuchten ihre Orientierung verlieren. Betroffen von der Anlockwirkung sind auf dem Festland vor allem nachts ziehende Sperlingsvögel (Passeriformes), aber auch Großvögel, wie Kraniche (Grus grus). Durch die phototaktische Wirkung kommt es nicht selten zu Kollisionen mit Lichtquellen und den sie tragenden Bauwerken. In Folge dessen, können sich die Tiere verletzten oder zu Tode kommen. Der negative Einfluss, hell erleuchteter Areale, wird auch als "trapping effekt" bezeichnet, denn die Vögel werden nicht nur von den Lichtquellen angelockt, sondern es fällt ihnen auch schwer, wieder vom Einflussbereich einer Lichtquelle, in die dunklere Umgebung zu wechseln. Der Begriff beschreibt, dass Vögel förmlich im hell erleuchteten Bereich „gefangen" sind. Vielen Tieren gelingt es erst mit Einsatz der Morgendämmerung, wenn die Kontrastwirkung nachlässt, die beleuchteten Bereiche zu verlassen. Das kräftezehrende Umherkreisen geht mit dem Verlust von Energiereserven einher. Energiereserven, die der Vogel für den Vogelzug benötigt. Vor Erschöpfung zu Boden gegangene Vögel stellen zudem eine leichte Beute für Beutegreifer dar.

Beleuchtete Hochhäuser, Gewächshäuser, Fernsehtürme, Flughafenceilometer, große beleuchtete Reklametafeln, "Skybeamer" stellen für Vögel Gefahrenquellen dar. An der Küste und auf See bereiten Vögeln neben Leuchttürmen die Signalleuchten und Gasflammen von Öl- und Gasförderungsanlagen Schwierigkeiten. Besonders verhängnisvoll ist die Kombination nächtlicher Beleuchtung in Verbindung mit flächigen Verglasungen an Gebäuden. Unter diesen Bedingungen kommt es häufig zu tödlichen Kollisionen mit den Glasflächen.

Häufig diskutiert wurde, welchen Einfluss die Lichtfarbe auf die Anlockwirkung hat. Bislang gibt es allerdings keine Ergebnisse aus dem Freiland, die verlässlich bestätigen, dass einige Lichtfarben tatsächlich vogelfreundlicher sind, als andere. Ziemlich gesichert scheint die Vermutung, dass die negative Auswirkung der Beleuchtung mit zunehmender Lichtstärke zunimmt. Außerdem scheint sich stetiges Licht schädlicher auszuwirken, als blinkendes.

Vogelschlag in Verbindung mit nächtlicher Beleuchtung konzentriert sich vor allem auf die Migrationsphasen, also die Vogelflugzeiten.  Als Hauptvogelzugzeiten gelten in Mitteleuropa die Zeiträume zwischen Mitte Februar bis Mitte Mai und Mitte August bis Mitte November.

Gesetzgebung

Lichtimmission wird im Bundesimmissionsgesetz als schädliche Umwelteinwirkung aufgeführt. Jedoch gibt es in Deutschland bisher keine Richtlinien, die konkrete Maximalwerte für nächtliche Beleuchtung vorgeben. In Europa gehen Tschechien und Slowenien, als erstes Land mit einem Gesetz gegen Lichtverschmutzung, mit gutem Beispiel voraus.

Welche Maßnahmen können getroffen werden?

Leuchtmittel

Grundsätzlich gilt, je weniger Licht, desto besser. Dort, wo nächtliche Beleuchtung unerlässlich ist, beispielsweise im Bereich der Straßenbeleuchtung sollte auf die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel geachtet werden. Leuchten mit weitem Spektralbereich (320-720 nm), Halogenleuchten, oder mit Edelgas gefüllte Lampen sind schädlich für Insekten und sollten nicht verwendet werden, beziehungsweise ausgetauscht werden. Eine erhebliche Verbesserung für die Insektenwelt, stellt die Umrüstung von Quecksilberdampfhochdrucklampen auf UV-arme Natriumdampfhochdrucklampen und LED-Lampen dar. Bei Verwendung von Leuchtstoffröhren, sollten nur Röhren vom Farbtyp "warmwhite" nicht "coldwhite" eingesetzt werden, da diese weniger UV-Anteil aufweisen. Des Weiteren gilt, dass Licht wirklich nur dort hin strahlen sollte, wo es auch wirklich benötigt wird.

Hierbei ist die Aufstellhöhe der Leuchtquellen zu beachten. Durch eine niedrigere Anbringung der Lampen kann der Anlockradius der Leuchten reduziert werden.

Naturräume

Auch die Reduzierung der Leuchtstärke von Lichtquellen auf Werte von Vollmondhelligkeit stellt eine sinnvolle Maßnahme dar, die insbesondere in Siedlungsbereichen angewendet werden sollte, die an Naturräume grenzen. Es ist wichtig, möglichst dunkle Rückzugsmöglichkeiten, auch in den Städten zu schaffen. Insbesondere um Naturschutzgebiete sollte unter diesem Aspekt eine Randzone eingerichtet werden, in der die Lichtemission auf ein Minimum beschränkt wird.

Zeitliche Regulierung

Der Betrieb der Leuchten sollte nur zu unbedingt erforderlichen Zeiten erfolgen. In einigen Städten werden die Straßenleuchten bereits während der Nacht für einige Stunden abgeschaltet.

Vogelzug-Zeiten

Während der Zugzeiten ist eine Reduktion der emittierten Lichtmenge unbedingt anzustreben. Gebäudenotbeleuchtung sollte auf ein Minimum reduziert werden. Bei weniger stark genutzten Gebäuden kann sich der Einsatz von Bewegungsmeldern zur Beleuchtungssicherung lohnen. Um Licht abzuschirmen, dass von Innen aus den Gebäuden strahlt, bewähren sich ebenfalls der Einsatz beweglicher Sonnenschutzsysteme, wie beispielsweise Jalousien oder Brise Soleil, die während der Zugzeiten nachts runtergelassen werden können und somit die Lichtemissionen aus Gebäuden wirkungsvoll reduzieren.

Der Einsatz von "Skybeamern" und beleuchteten Werbeflächen während der Zugzeiten sollte grundsätzlich vermieden werden.

Planungen von Lichtanlagen

Vor dem Hintergrund des Tötungsverbotes des § 4 4 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz gilt, dass bereits bei der Planung und Installation von neuen Lichtanlagen in Gebäuden, Gewerbegebieten, Wohngebieten und Werbeflächen und bei der Sanierung von Altanlagen diese Aspekte rechtzeitig berücksichtigt werden müssen, um Gebäude vogelsicher und Insektenfreundlich zu konstruieren.

Durch den gezielten Einsatz umweltfreundlicher Beleuchtungsmittel lassen sich zudem Energie und Kosten sparen!