Allgemeines

Die Ausländerabteilung bietet eine besondere Serviceleistung für ausländische Akademikerinnen, Akademiker und Selbstständige an. Zu diesem Personenkreis gehören:

  • Studierende (§ 16 Aufenthaltsgesetz)
  • Beschäftigte aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (§ 18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 5 Beschäftigungsverordnung)
  • Hochqualifizierte (§ 19 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 3 Beschäftigungsverordnung)
  • Forscherinnen und Forscher (§ 20 Aufenthaltsgesetz)
  • Selbstständig Erwerbstätige, Freiberuflerinnen und Freiberufler (§ 21 Absatz 1 und 5 Aufenthaltsgesetz)

Hierzu wurden zentral im Dienstgebäude an der Dillenburger Straße 56-66 in Kalk Serviceteams eingerichtet, welche Ihnen einen Service aus einer Hand anbieten. Dadurch soll das Verfahren der Prüfung und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis optimiert werden und persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Der Zugang erfolgt über die Infotheke in Gebäude A, Dillenburger Str. 56, 51105 Köln.

Angehende Studentinnen oder Studenten, welche neu nach Köln einreisen

Sie sind neu als Studentin oder als Student nach Köln eingereist?

Dann haben Sie die Möglichkeit, den Ort für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis frei zu wählen. Nach der Einreise beantragen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis. Das können Sie bei Ihrem für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksausländeramt oder auch bei der Servicestelle im Dienstgebäude Dillenburger Straße 56-66, 51105 Köln, erledigen.

Wenn Sie sich für die Bearbeitung Ihres Antrages bei der Servicestelle entscheiden, können Sie telefonisch einen individuellen Termin über die Hotline vereinbaren.

Kontakt:

Weitere Informationen über eine Aufenthaltserlaubnis für Studentinnen oder Studenten erhalten Sie unter nachstehendem Link:

Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

Sie studieren bereits in Köln

Sie studieren bereits seit einiger Zeit in Köln?

Dann gibt es auch für Sie die Möglichkeit, den Ort für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis frei zu wählen. Hierzu müssen Sie jedoch zunächst bei Ihrem für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksausländeramt vorsprechen. Dort können Sie dann eine Erklärung abgeben, dass Sie die Bearbeitung bei der Servicestelle im Dienstgebäude Dillenburger Straße 56-66, 51105 Köln, wünschen.

Wenn Sie sich für die Bearbeitung Ihrer weiteren Anträge bei der Servicestelle entschieden haben, können Sie telefonisch einen individuellen Termin über die Hotline vereinbaren.

Kontakt:

Weitere Informationen über eine Aufenthaltserlaubnis für Studentinnen und Studenten, erhalten Sie unter

Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

Beschäftigte aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Entwicklung

Sie sind Gastwissenschaftlerin beziehungsweise Gastwissenschaftler, wissenschaftliche Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter oder Lehrkraft?

Dann wenden Sie sich bitte an die spezielle Servicestelle in der Fachgruppe Arbeitsmigration. Hier werden nach Ihrer Einreise die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis geprüft und entschieden. Sie haben für Ihre Fragen und Anliegen nur noch eine Ansprechperson.

Kontakt:

Ausländeramt - Arbeitsmigration

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Selbstständige Erwerbstätige, Freiberuflerinnen und Freiberufler

Sie möchten eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder freiberuflich tätig werden?

Dann wenden Sie sich bitte an die spezielle Servicestelle in der Fachgruppe Arbeitsmigration. Hier werden nach Ihrer Einreise die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis geprüft und entschieden. Sie haben für Ihre Fragen und Anliegen nur noch eine Ansprechperson.

Kontakt:

Ausländeramt - Arbeitsmigration

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Weitere Informationen zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit finden Sie unter

Selbstständige Erwerbstätigkeit für Ausländerinnen und Ausländer