Bei den meisten Wahlgrabstätten können Sie die Grabfläche individuell gestalten. Es gibt allerdings auf einzelnen Friedhöfen Anlagen mit besonderen Gestaltungsanforderungen. Dort müssen Sie die Grabfläche an die örtliche Umgebung angleichen. Hierüber informieren wir Sie beim Erwerb eines Nutzungsrechts.

Grabpflege

Mit dem Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte übernehmen Sie die Pflicht, diese Grabstätte gärtnerisch anzulegen, zu pflegen und so der Umgebung anzupassen, dass die Würde und der Charakter des Friedhofs in seiner Gesamtanlage gewahrt bleiben. Dies ergibt sich aus der Friedhofssatzung.

Sollten Sie die Grabpflege nicht selber durchführen können, besteht die Möglichkeit, diese von einer Friedhofsgärtnerei ausführen zu lassen.

Informationen über die Dauergrabpflege erhalten Sie hier:

Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Weinsbergstraße 138
50823 Köln
Telefon: 0221 / 525658

Grabmal

Wenn Sie ein Grabmal oder eine bauliche Anlage, zum Beispiel die Grabeinfassung oder Trittsteine, anbringen oder wesentlich verändern wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 

Friedhofsverwaltung

Die Genehmigung können Sie mit einem Formblatt beantragen. Sie erhalten es bei allen Steinmetz- oder Bildhauerbetrieben in Köln sowie bei einigen Betrieben in der Umgebung.