Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Betriebssportgemeinschaft der Stadt Köln haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Allgemeine Fragen zur Betriebssportgemeinschaft
Was ist die BSG?
Die Betriebssportgemeinschaft Stadt Köln e. V. ist ein Sportverein und besteht seit 1978. Sie ist heute ein moderner Großverein mit rund 2.300 Mitgliedern und Angeboten in über 20 Sportarten.
Können auch nicht-städtische Beschäftigte Mitglied bei der BSG werden?
Ja. Auch nicht-städtisch Beschäftigte können Mitglied bei der BSG werden.
Wie und wo kann ich mich anmelden?
Sie können sich unter
Beitrittsformulare ausdrucken oder melden Sie sich auf der Geschäftsstelle, wir schicken Ihnen gerne Formulare zu.
Wann ich meine BSG-Mitgliedschaft ruhen lassen?
Ja. Sie können in eine passive Mitgliedschaft wechseln. Die passive Mitgliedschaft kostet jährlich 12 Euro.
Wie kündige ich meine BSG-Mitgliedschaft?
Ihre Kündigung muss schriftlich bis zum 30. November des laufenden Jahres bei der Geschäftsstelle eingehen, damit die Kündigung zum 31. Dezember des Jahres wirksam wird.
Reicht eine formlose Kündigung per E-Mail?
Ja, eine Kündigung kann auch per E-Mail an die BSG erfolgen.
Was ist das JUMP!-Projekt?
JUMP! steht für Jung und mit Power und bietet allen Auszubildenden eine kostenlose BSG-Mitgliedschaft während des gesamten Ausbildungszeitraums. Exklusive und zielgruppenspezifische Sportangebote und Events ergänzen das ebenfalls zur Verfügung stehende Spartenprogramm der BSG.
Wo ist die BSG überall im Internet vertreten?
Die BSG ist auf folgenden Internetseiten vertreten:
Fragen zum BSG Sportprogramm
Wie und wo finde ich das BSG-Sportprogramm?
Das Sportprogramm finden Sie unter
und in unserem Vereinsmagazin "Sportspiegel". Gerne schicken wir Ihnen auch ein Exemplar zu. Senden Sie uns hierzu eine E-Mail.
Kann ich mich für mehrere Sportarten anmelden?
Ja. Kreuzen Sie einfach die gewünschten Sportarten in das Beitrittsformular an.
Kann ich an kostenlosen Schnuppertrainings teilnehmen?
Ja, Sie können gerne ein bis dreimal am jeweiligen Training teilnehmen und sich danach entscheiden, ob Sie sich anmelden und das Sportangebot auf Dauer nutzen möchten.
Wo bekomme ich genaue Informationen über die Sportarten her? (Spielstärke, Anzahl der Teilnehmer*innen, durchschnittliches Alter)
Wenden Sie sich hierzu direkt an die Spartenleitung. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter:
Fragen zu den Kursangeboten
Können auch nicht-städtische Beschäftigte am BSG-FITNESSPORTAL teilnehmen?
Ja. Auch nicht-städtische Beschäftigte können an diesem BSG-Kursangebot teilnehmen.
Fragen zu den BSG Kooperationen
Sind die Kooperationen ausschließlich für städtische Beschäftigte?
Ja. Unsere Kooperationen sind ausschließlich für städtische Beschäftigte und deren Angehörige oder bei bereits bestehende Mitglieder der BSG.
Ist eine Kooperation mit Urban Sports Club möglich?
Wir sind uns des großen Interesses bewusst. Ein Kooperationsmodell mit Urban Sports Club ist nach dem jetzigen Stand jedoch nicht möglich.
Fragen zu den Gebühren
Was kostet eine Mitgliedschaft für städtische Beschäftigte und nicht-städtische Beschäftigte?
Städtische Beschäftigte zahlen einen jährlichen Grundbeitrag von 45 Euro, nicht-städtische Beschäftige zahlen 72 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Spartenbeiträge und eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro.
Welche Kosten fallen an, wenn ich Mitglied einer Sparte bin?
Als Mitglied einer Sparte zahlen sie den jährlichen BSG Grundbeitrag und den Spartenbeitrag.
städtische Beschäftigte | nicht-städtische Beschäftigte |
---|---|
Mitgliedschaft in Sparte Aikido | Mitgliedschaft in Sparte Aikido |
BSG Grundbeitrag: 45 Euro | BSG Grundbeitrag: 72 Euro |
Spartenbeitrag: 75 Euro | Spartenbeitrag: 75 Euro |
Gesamt: 120 Euro | Gesamt: 147 Euro |
Wie viel kostet eine passive Mitgliedschaft und wie beantrage ich sie?
Die passive Mitgliedschaft kostet 12 Euro im Jahr. Die Änderung erfolgt schriftlich per Post, E-Mail oder Fax.
Gibt es Ermäßigungen?
Ja, für Kinder, Jugendliche und Studierende.
- 5 Euro Aufnahmegebühr
- 0 Euro für passive Mitgliedschaft
- 18 Euro Grundbeitrag für städtische Beschäftigte und Kinder von Städtern
45 Euro Grundbeitrag für externe Mitglieder - 50 Prozent des Spartenbeitrags
- Für Auszubildende ist im Rahmen des JUMP!-Projekts eine kostenlose Mitgliedschaft möglich
Gibt es Vergünstigungen durch den Köln-Pass?
Ja. Wir bieten Kindern mit gültigem Köln-Pass über das Programm "Kids in die Clubs" oder durch Einlösen von Bildungsgutscheinen eine mindestens einjährige und kostenfreie Mitgliedschaft. Hierfür muss eine Kopie des Köln Passes eingereicht werden.