Grillen auf öffentlichen Grünflächen

In Köln besteht an vielen Stellen die Möglichkeit zu grillen und dabei mit Ihrer Familie und Ihren Bekannten eine erholsame Zeit zu verbringen. Ihnen stehen dafür speziell eingerichtete Grillplätze zur Verfügung. Darüber hinaus ist das Grillen auf geeigneten öffentlichen Grünflächen unter der Voraussetzung erlaubt, dass weder Mensch noch Umwelt gefährdet oder beeinträchtigt werden.

Bitte denken Sie daran:

Grundsätzlich müssen Sie dafür sorgen, dass andere Personen nicht durch Rauch, Geruch oder Flugasche gefährdet oder belästigt werden. Darüber hinaus dürfen Sie die Grünflächen nicht beschädigen oder beschmutzen. Wenn Sie sich an den folgenden Hinweisen orientieren, steht einem ungetrübten Grillvergnügen nichts im Wege:

  • Verwenden Sie nur einen handelsüblichen Grill, damit ein ausreichender Abstand zwischen Glut und Grasnarbe besteht. So genannte Einweg-Grills sind nicht erlaubt.
  • Achten Sie darauf, dass andere Personen nicht durch Rauch, Geruch, Lärm oder Flugasche belästigt werden. Halten Sie also ausreichend Abstand.
  • Machen Sie kein offenes Feuer und verwenden Sie bitte keine flüssigen Grillanzünder oder Spiritus; das ist grundsätzlich verboten!
  • Halten Sie einen Abstand von mindestens 100 Metern zu Bäumen und Wohngegenden ein. So vermeiden Sie Belästigungen und Brandgefahren.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Grillstelle immer beaufsichtigt und später restlos abgelöscht wird.
  • Entsorgen Sie sämtliche Abfälle, einschließlich der Grillasche. Aber beachten Sie, dass weder Glut noch organische Abfälle wie Knochen oder andere Essensreste in die öffentlichen Entsorgungsbehälter gelangen dürfen.

Wo Grillen verboten ist

Grundsätzlich verboten ist das Grillen

  • im Botanischen, Forstbotanischen Garten und Finkens Garten,
  • im Rheinpark und Rheingarten,
  • im Stadtgarten,
  • in den Vogelschauen und Wildparks, Tierpark Lindenthal
  • auf ausgewiesenen Spielwiesen,
  • auf Hundefreilaufflächen,
  • in Zieranlagen,
  • auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen
  • auf baumbestandenen Parkflächen und
  • im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und zu Wohngrundstücken und unterhalb von sowie in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass das Grillen im Wald grundsätzlich verboten ist (Landesforstgesetz).

Speziell eingerichtete Grillplätze im Stadtgebiet

Rodenkirchen (Bezirk 2)
Lage:
Auf den Vorflutflächen des Rheins in Höhe des Campingplatzes Berger bei Strom-Kilometer 681,5.
Ausstattung:
Grillstelle mit Sitzplätzen, ohne Unterstellplatz. Toiletten sind nicht vorhanden.
Sonstiges:
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Lindenthal (Bezirk 3)
Lage:
Stadtwald, Fort VI (auch Fort "Deckstein" genannt).
Ausstattung:
Feuerstelle, Sitzplätze, Tische. Toiletten sind nicht vorhanden.
Sonstiges:
Anmeldung ist nicht erforderlich.

Porz (Bezirk 7)
Lage:
Porz-Zündorf, auf der südlichen Groov (Verlängerung der Ankergasse zum Rhein).
Ausstattung:
Die Grillanlage verfügt über Sitzplätze und einen Unterstellpilz. Toiletten sind nicht vorhanden.
Sonstiges:
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Lage:
Poll, Poller Damm.
Ausstattung:
Überdachte Bänke und Tische.
Sonstiges:
Der Grill ist mitzubringen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

In Ihrem Interesse

In den Parks und Grünanlagen wird regelmäßig kontrolliert, ob die Bestimmungen der Grünflächenordnung eingehalten werden.

Bei Verstößen können Verwarngelder oder Bußgelder erhoben werden.

Siehe auch Kölner Stadtordnung § 26 Grillen