Schwimmen im Rhein ist lebensgefährlich
Nach zahlreichen tödlichen Badeunfällen im Rhein hat das NRW-Innenministerium klargestellt, dass die Anrainer-Städte ein Badeverbot erlassen können. Nach Düsseldorf, Krefeld, Meerbusch und Neuss hat unser Stadtrat am 4. September 2025 ebenfalls dafür gestimmt. Das Verbot gilt ab Mittwoch, 17. September 2025. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Fragen und Antworten zum Badeverbot
Ab wann gilt das Badeverbot?
Nach dem Beschluss des Stadtrates am 4. September 2025 wurde die Änderung der Kölner Stadtordnung am Dienstag, 16. September 2025, durch die Verwaltung bekanntgemacht. Es tritt damit ab Mittwoch, 17. September 2025, in Kraft.
Was ist verboten?
Das Baden im Rhein ist im gesamten Stadtgebiet Köln untersagt. Als Baden im Rhein gilt das planmäßige Verweilen in mehr als knöcheltiefem Wasser.
Wo finde ich die neuen Regeln?
Wie wird das Badeverbot kontrolliert?
Unser Kommunaler Ordnungsdienst wird besonders bei gutem Wetter am Rheinufer unterwegs sein und die Menschen dort ansprechen und über die Gefahren aufklären. Wir möchten mit allen Mitteln verhindern, dass Menschen in den Rhein gehen, sich dadurch in Lebensgefahr begeben und ertrinken. Wir werden zunächst eine Aufklärungskampagne starten. Dabei werden wir auch von anderen Behörden und Organisationen wie der Wasserschutzpolizei und der DLRG unterstützt.
Wenn Sie sehen, dass Menschen im Rhein baden, können Sie sich an unseren Kommunalen Ordnungsdienst wenden. Die Telefonnummer bei akuten Hinweisen von Verstößen lautet: 0221/221-32000.
Warum ist schon der Aufenthalt in sehr niedrigem Wasser gefährlich?
Unvorhersehbare Gefahren gibt es bereits im Uferbereich. Es besteht die Besonderheit, dass sich bei großen Schiffen das Wasser erst zurückzieht, um dann zeitverzögert sehr schnell und mit unerwarteter Kraft wieder anzusteigen. Das hat zur Folge, dass Menschen, die dem zurückweichenden Wasser durch das Flussbett watend folgen, plötzlich im tiefen Wasser stehen und in die Hauptströmung gerissen werden. Selbst im Uferbereich gibt es gefährliche Strömungen, die Menschen schon das Leben gekostet haben.
Früher gab es Badeanstalten entlang des Rheinufers. War das Schwimmen damals nicht gefährlich?
Auch früher war das Baden im Rhein gefährlich. Dennoch war es zu Beginn des 20. Jahrhunderts populär. Der städtische Verwaltungsbericht zählt für das Jahr 1913 in Köln insgesamt sechs Landesbadeanstalten, fünf Flussbadeanstalten und ein Strandbad auf. Die Bereiche, in denen geschwommen werden durfte, wurden abgetrennt und gesichert. Manche Becken befanden sich auf sogenannten Badeschiffen. Sie sind heute wieder im Gespräch. Der Stadtrat hat uns beauftragt Flächen zu finden, an denen eine Ausnahme vom Badeverbot möglich ist. Außerdem wurden wir beauftragt zu prüfen, ob stadtnah gelegene Seen zugänglich gemacht werden können. Diese Prüfungen werden eine Weile dauern.
Warum ist der Rhein so gefährlich?
Der Rhein ist vor allem deshalb so gefährlich, weil man die Strudel- und Sogwirkung nicht sieht, die unter anderem durch Schiffe entstehen. Schon im Uferbereich kann man sehr schnell in den Fluss gezogen werden und kommt selbst als geübte*r Schwimmer*in nicht zurück. Das kostet jedes Jahr zahlreiche Menschen das Leben.
Warum erhöht sich das Bußgeld von 35 bis 100 Euro auf bis zu 1.000 Euro?
Alle bisherigen Warnungen auf Schildern, in Zeitungen, Social-Media-Kampagnen und Bußgelder bis 100 Euro haben manche Leute nicht davon abgehalten, im Rhein zu baden. Wir hoffen, dass ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro mehr Menschen abschreckt.
Wie wollen Sie verhindern, dass Badende angesichts von Ordnungshüter*innen weiter in den Rhein schwimmen, um dem Bußgeld zu entkommen?
Alle Mitarbeitenden sind geschult und werden umsichtig vorgehen. Niemand soll zusätzlich in Gefahr gebracht werden. Auch kann die Wasserschutzpolizei mit einem Boot unterstützen.