Im Gebiet innerhalb der Vorgebirgstraße, des Bahndamms, des Agrippinaufers, des Ubierrings, des Karolingerrings und des Sachsenrings können Sie mit dem Bewohnerparkausweis "SÜD II" auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit dem "roten Punkt" gebührenfrei parken. Ausnahmen sind Parkplätze mit Parkscheinautomaten ohne den "roten Punkt".
Für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze gebührenpflichtig. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Parkmöglichkeiten
Kurzzeitparken mit rotem Punkt
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Personen mit dem Bewohnerparkausweis "SÜD II" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Langzeitparken mit rotem Punkt
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Personen mit dem Bewohnerparkausweis "SÜD II" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und bis zu 24 Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Kurzzeitparken ohne roten Punkt
Für Personen mit dem Bewohnerparkausweis "SÜD II" sowie für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Langzeitparken ohne roten Punkt
Für Personen mit dem Bewohnerparkausweis "SÜD II" sowie für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und bis zu 24 Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Ladezone/Kurzzeitparken ohne roten Punkt
Diese Stellplätze sind zu einer festgesetzten Zeit nur zum Be- und Entladen vorgesehen. Außerhalb dieser Zeit ist die Nutzung dieser Stellplätze auch für Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Süd II" sowie für Personen ohne Bewohnerparkausweis zeitweise gebührenpflichtig und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort. Außerhalb der genannten Zeiträume ist das Parken gebührenfrei.
Freies Parken
Auf diesen Parkplätzen ist das Parken rund um die Uhr gebührenfrei.
Ladezonen
Die Ladezonen sind zu den angegebenen Zeiten nur zum Be- und Entladen vorgesehen. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken möglich und gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort.
Weiche Grenze
Um für Personen mit dem Bewohnerparkausweis "SÜD II" verbesserte Parkmöglichkeiten im Übergangsbereich zum angrenzenden Bewohnerparkgebiet anbieten zu können, sind beidseitig der auf der weichen Grenze liegenden Straße die Parkscheinautomaten jeweils mit dem roten Punkt der angrenzenden Bewohnerparkgebiete versehen.