Das Schild mit dem grünen Pfeil auf schwarzem Grund finden Sie an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet. Es bietet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, rechts abzubiegen, wenngleich die Ampel Rot zeigt.

Verhalten an einer Ampel mit Grünpfeil

Der Grünpfeil erlaubt Ihnen, nach vorherigem Anhalten, bei Rot auf der rechten Fahrspur vorsichtig nach rechts abzubiegen. Er bedeutet aber nicht automatisch freie Fahrt. Sie dürfen andere Verkehrsbeteiligte beim Abbiegen weder gefährden noch behindern.

Bitte beachten Sie aber auch, dass ein Abbiegen am Grünpfeil nicht verpflichtend ist. Bleibt jemand trotz Grünpfeil an der roten Ampel stehen, stellt dies kein Verkehrshindernis dar. Das Abbiegen ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben!

Das Verkehrsschild ist in seiner Bedeutung nicht mit dem Ampelsignal "Grüner Pfeil" zu verwechseln.

Grünpfeil für den Radverkehr an Fahrradampeln

© Stadt Köln
Fahrradampel mit Grünpfeil

Ausschließlich für den Radverkehr gibt es Grünpfeile an reinen Fahrradampeln. Hier wird den Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei Rotsignal an einer separaten Fahrradampel ermöglicht. Diese findet man vor allem an für Radfahrende geöffneten Einbahnstraßen. Es gelten die gleichen Regeln wie für den Kraftfahrzeugverkehr: Ein rücksichtsvolles, vorsichtiges Verhalten ist unabdingbar. 

Wir haben zur Verkürzung von Wartezeiten an acht Fahrradampeln die Grünpfeilregelung umgesetzt. Die Erfahrungen an diesen Standorten sind bislang positiv verlaufen.

Gerade, weil die Schaltzeiten insbesondere bei älteren Ampelanlagen auf die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs programmiert sind, ermöglichen die Grünpfeile den Radfahrenden ein schnelleres Vorankommen.

Grünpfeil für den Radverkehr an Ampeln für Kfz- und Radverkehr

© Stadt Köln
Grünpfeil für den Radverkehr

Mit der Novelle der StVO am 28. April 2020 wurde der Grünpfeil für den Radverkehr an Ampelanlagen ermöglicht, die gleichermaßen für den Rad- und Kraftfahrzeugverkehr gelten. Durch eine entsprechende Beschilderung an ausgewählten Kreuzungen ermöglichen wir Radfahrenden bei einem Rot-Signal der Ampel, nach vorherigem Anhalten, vorsichtig rechts abzubiegen. Mittlerweile haben wir 54 solcher Grünpfeile eingerichtet.

Im Jahr 2019 haben wir gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen den Grünpfeil für Radfahrende an drei Ampelanlagen als Pilotprojekt getestet. Die Erfahrungen waren durchweg positiv.

Pilotprojekt Grünpfeil für den Radverkehr – 29. Januar 2019 Neun weitere Grünpfeile verkürzen die Wartezeiten für Radfahrende – 9. Juli 2020 18 weitere Grünpfeile verkürzen die Wartezeit für Radfahrende – 26. Juli 2022 Acht weitere Grünpfeile verkürzen die Wartezeit – 25. Oktober 2022

Grünpfeile in Köln

In Köln waren die ersten Grünpfeile bereits 1995 zu sehen. Im Jahr 2000 wurden flächendeckend alle Kreuzungen überprüft und wenn möglich dafür vorgesehen. Allerdings wurde zunächst ausschließlich der Fahrzeugverkehr berücksichtigt, wobei der Radverkehr auch profitieren konnte, wenn er mit den Autofahrenden auf der Fahrbahn geführt wurde.

Die Anordnung ist nicht unumstritten, da sich zu Fuß Gehende durch diese Regelung verunsichert fühlen könnten. Darum gilt: Sollten sich an einem Grünpfeil innerhalb von zwei Jahren zwei Unfallgeschehen ereignen, die mit dieser Regelung im Zusammenhang stehen, wird dieser wieder entfernt. In Köln gibt es an etwa 50 Kreuzungen Grünpfeile. Hinzu kommen nach und nach die Grünpfeile für den Radverkehr.

Sie wollen einen Grünpfeil vorschlagen?

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum der Grünpfeil nicht häufiger im Stadtgebiet zu finden ist. Möchten Sie eine Stelle vorschlagen, wo er angebracht werden könnte? Es gibt einen strengen Prüfkatalog für die Einrichtung dieser Pfeile. So dürfen beispielsweise sowohl die Rechtsabbiegerspur als auch die Straße, auf die eingebogen wird, nur einspurig sein. Der entgegenkommende Linksabbiegerverkehr darf keine eigene Signalisierung haben. Auf Schulwegen oder in der Nähe von beispielsweise Seniorenheimen dürfen keine Grünpfeile für den Fahrzeugverkehr angeordnet werden.

Diese Prüfkriterien gelten nicht in gleichem Maße für Schilder, die ausschließlich für den Radverkehr angeordnet werden. Dennoch wird auch die Einrichtung eines Grünpfeils für den Radverkehr in jedem Einzelfall gründlich geprüft.

Haben Sie Fragen?

Mit Fragen oder Hinweisen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an unsere Ampel-Hotline unter der Rufnummer 115 oder 0221 / 221-0.

Wenn Sie einen Grünpfeil für den Radverkehr vorschlagen wollen, wenden Sie sich unter den gleichen Rufnummern an das Team des Fahrradbeauftragten oder nutzen dafür unser Kontaktformular.

Kontaktformular des Fahrradbeauftragten