Aufhebung eines Fluchtlinienplans gemäß § 10 Baugesetzbuch


Veröffentlicht im Amtsblatt am 5. Januar 2011

Geltungsbereich
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Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 25. November 2010 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nummer 4117 Blatt 2 für das Gebiet beidseits der Äußeren Kanalstraße, von Butzweilerstraße bis Iltisstraße, Iltisstraße, Frohnhofstraße, Rochusstraße, in Höhe der Masiusstraße nach Osten hin bis zur bestehenden Kleingartenanlage und entlang der nördlichen Grundstücksgrenze der Kleingartenanlage bis zur Äußeren Kanalstraße in Neuehrenfeld/Ossendorf.

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06.E 05         
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

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