Aufhebung eines Durchführungsplans gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht im Amtsblatt am 25. August 2010

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage einschließlich Begründung

Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2010 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Durchführungsplan gefasst:

Aufhebung des Durchführungsplans Nummer 6644 SC 3/04 (66441/04) für das Gebiet Neue Weyerstraße zwischen den Straßen Salierring, Barbarossaplatz, Weyerstraße, Am Weidenbach, Friedrichstraße und Pantaleonsmühlengasse in Altstadt/Süd.

 

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