Inkrafttreten der Aufhebung eines Bebauungsplans


Veröffentlicht im Amtsblatt am 22. Juni 2011

Geltungsbereich
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Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2011 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 57577/02 (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich von Schloß Arff, östlich und südlich der Grenze zur Stadt Dormagen sowie westlich der Schloß-Arff-Straße in Roggendorf/Thenhoven.

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

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