Inkrafttreten der Aufhebung eines Bebauungsplanes gemäß § 10 Baugesetzbuch

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. Januar 2010

Geltungsbereich
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Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Seite 666/Systematische Sammlung aller geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 75459/03 (7444 Nb / 03) für das Gebiet zwischen dem Rather Kirchweg, der Hans-Schulten-Straße und einer im Mittel 110 Meter breiten Freifläche nordwestlich des Pohlstadtweges in Brück.

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06.E 05         
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

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