Aufhebung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. März 2016
Beschluss des Rates
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:
Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 75489/03 (7448 Sb/03) für das Gebiet zwischen dem Bensberger Marktweg, dem Dellbrücker Mauspfad, einem Fuß- und Radweg südlich eines Schulgrundstückes, einer circa 700 m² großen Dreiecksfläche nördlich des Fuß- und Radweges zwischen Schulgrundstück und Grafenmühlenweg und dem Grafenmühlenweg in Köln-Dellbrück
Arbeitstitel: Moitzfeldstraße in Köln-Dellbrück
Auskunft
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Plankammer, Zimmer 06.E 05